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Intensivpflege

Qualitätsprüfungs-Richtlinien "QPR-HKP und AKI"

Hier finden Sie die “Qualitätsprüfungs-Richtlinien häusliche Krankenpflege und außerklinische Intensivpflege - Grundlagen der Qualitätsprüfungen nach § 275b SGB V" (QPR-HKP und AKI) vom 8. Mai 2024, in Kraft getreten am 13. Juli 2024.

Stand: 13.09.2024

LfK-Werkzeugkoffer AKI 2024

Hier finden Sie einen gesonderten LfK-Werkzeugkoffer für die außerklinische Intensivpflege entsprechend dem Vertrag gemäß 132l SGB V sowie für alle wesentlichen Bereiche der MD-Prüfung.

Stand: 14.05.2024

Video zur Verordnung außerklinischer Intensivpflege

Hier finden Sie einen Link zu einem Video der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), das Ärzte über die Verordnung außerklinischer Intensivpflege informiert, sowie weitere Informationsmaterialien der KBV.

Stand: 03.06.2024
NEU

LfK-Leitfaden für den Abschluss eines Vertrags nach § 132l Absatz 5 SGB V

Hier finden Sie einen Leitfaden für den Abschluss eines Vertrags nach § 132l Absatz 5 SGB V.

Stand: 21.11.2024

LfK-Regionalveranstaltung Spezial außerklinische Intensivpflege März 2024: Präsentation

Hier finden Sie die Präsentation zu den Vorträgen der LfK-Referentin Jutta Bülter auf der LfK-Regionalveranstaltung Spezial für Anbieter außerklinischer Intensivpflege am 26. März 2024 in Ratingen.

Stand: 27.03.2024

Muster für Verträge nach § 132l SGB V der Krankenkassen

Hier finden Sie die aktuell gültigen Muster-Verträge gemäß § 132l Absatz 5 SGB V mit allen Krankenkassen in Nordrhein-Westfalen zur Durchführung der außerklinischen Intensivpflege. Es gibt für die Landesteile Rheinland und Westfalen jeweils einen Vertrag. Der Unterschied liegt darin, dass auf der letzten Unterschriftsseite für den Landesteil Westfalen die DAK vom VdEK bevollmächtigt wurde, für den Landesteil Rheinland aber die TK.

Wichtig: Der Vertrag tritt nicht automatisch für Ihren Pflegedienst in Kraft. Es ist erforderlich, dass Sie den Vertrag individuell für Ihren Pflegedienst mit den Krankenkassen vereinbaren. Die konkreten Schritte hierzu erläutern wir Ihnen in unserem Leitfaden für den Abschluss eines Vertrags nach § 132l Absatz 5 SGB V.

  • Vertrag gemäß § 132l Abs. 5 SGB V über die ambulante Versorgung mit außerklinischer Intensivpflege zur Versorgung von beatmeten und nicht beatmeten trachealkanülierten Versicherten, die das 18. Lebensjahr vollendet haben (einmal für das Rheinland und einmal für Westfalen)
  • Vertrag gemäß § 132l Abs. 5 SGB V über die ambulante Versorgung mit außerklinischer Intensivpflege zur Versorgung von beatmeten und nicht beatmeten trachealkanülierten Versicherten, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (einmal für das Rheinland und einmal für Westfalen)
  • Vertrag gemäß § 132l Abs. 5 SGB V über die ambulante Versorgung mit außerklinischer Intensivpflege zur Versorgung von weder beatmeten noch trachealkanülierten Versicherten (einmal für das Rheinland und einmal für Westfalen)
  • Anlage 1: Übersicht der federführenden Landesverbände der Kranken- und Ersatzkassen in Nordrhein-Westfalen
  • Anlage 2: Vergütungsvereinbarung für die ambulante Eins-zu-eins-Versorgung
  • Anlage 2a: Vergütungsvereinbarung für die betriebene Wohneinheit
  • Anlage 3: Muster-Handzeichenliste
  • Anlage 4: Übergangsregelung / Protokollnotiz zur Qualifikation der stellvertretenden PDL
  • Anlage 5 (1): Protokollnotiz zur Qualifikation der Pflegefachkräfte zur Versorgung von beatmeten und nicht beatmeten trachealkanülierten Versicherten, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
  • Anlage 5 (2): Protokollnotiz zur Qualifikation der Pflegefachkräfte zur Versorgung von beatmeten und nicht beatmeten trachealkanülierten Versicherten, die das 18. Lebensjahr vollendet haben
  • Anlage i (Interimsvereinbarung): Vereinbarung für die vorläufige Vergütung bis zum endgültigen Abschluss der Vergütungsverhandlung

Stand: 07.06.2024

Kalkulationsunterlagen

Hier finden Sie die so genannten Kalkulationsmatrizen der Krankenkassen für die Vergütungsverhandlungen in der Eins-zu-eins- sowie der Mehrfachversorgung.

Stand: 17.09.2024

Strukturerhebungsbögen

Hier finden Sie die Strukturerhebungsbögen für den Abschluss eines Vertrags nach § 132l SGB V zur Versorgung mit außerklinischer Intensivpflege (AKI).

Stand: 15.04.2024
NEU

Checklisten

Hier finden Sie die Checklisten für den Abschluss eines Vertrages nach § 132l SGB V zur Versorgung mit außerklinischer Intensivpflege (AKI).

Stand: 21.11.2024

Matrix: Anforderungen an PDL und Stellvertretung in der AKI

Hier finden Sie eine übersichtliche Darstellung der Anforderungen an die Leitungskräfte in der außerklinischen Intensivpflege.

Stand: 27.03.2024

LfK-Regionalveranstaltung Spezial außerklinische Intensivpflege September 2023: Präsentation

Hier finden Sie die Präsentation zu den Vorträgen der LfK-Referentinnen Jutta Bülter und Heike Nordmann  auf der LfK-Regionalveranstaltung Spezial für Anbieter außerklinischer Intensivpflege am 28. September 2023 in Lünen.

Stand: 29.09.2023

LfK-Regionalveranstaltung Spezial außerklinische Intensivpflege August 2023: Präsentationen

Hier finden Sie die Präsentation zu den Vorträgen der LfK-Referentinnen Jutta Bülter und Heike Nordmann sowie LfK-Geschäftsführer Christoph Treiß sowie die Präsentation zum Vortrag von Nils Ebeling, Teamleiter HKP und Pflege Verträge bei der AOK NordWest, auf der LfK-Regionalveranstaltung Spezial für Anbieter außerklinischer Intensivpflege am 16. August 2023 in Ratingen.

Stand: 12.09.2023

LfK-Leitfaden Wohngemeinschaft für außerklinische Intensivpflege

Hier finden Sie einen Leitfaden, der die Besonderheiten erläutert, die bei der Zulassung einer Mehrfachversorgung / Wohngemeinschaft zur außerklinischen Intensivpflege relevant sind. Der Schwerpunkt liegt auf den Vorgaben des Ordnungsrechts, die immer zusätzlich zu den Voraussetzungen für den Versorgungsvertrag nach § 132l SGB V gelten. Insbesondere für die Details der personellen Voraussetzungen nach § 132 l SGB V und die gesetzlichen Regeln zur Verordnung und Abrechnung der AKI beachten Sie bitte zusätzlich den Leitfaden für den Abschluss eines Vertrags nach § 132l Absatz 5 SGB V.

Dieser Leitfaden richtet sich vor allem an Neugründer. Aber auch Träger, die bereits eine Wohngemeinschaft betreiben, finden hier Hinweise, was vor dem notwendigen Vertragsabschluss nach 132l SGB V zur Mehrfachversorgung zu beachten ist.

Stand: 22.04.2024

Außerklinische Intensivpflege-Richtlinie (AKI-RL)

Hier finden Sie die Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Verordnung von außerklinischer Intensivpflege vom 19. November 2021, in Kraft getreten am 18. März 2022, sowie die entsprechenden Rahmenempfehlungen des Spitzenverbands Bund der Krankenkassen dazu, die am 1. Juli 2023 in Kraft getreten sind.

Bundesrahmenempfehlungen außerklinische Intensivpflege 2023

Hier finden Sie die Rahmenempfehlungen nach § 132l Absatz 1 SGB V zur Versorgung mit außerklinischer Intensivpflege (AKI) vom 3. April 2023.

Stand: 04.04.2023

AKI-Richtlinie: Beschluss des G-BA zur Änderung bei der Potenzialerhebung

Hier finden Sie den Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Außerklinische Intensivpflege-Richtlinie hinsichtlich der Qualifikationsanforderungen an die potenzialerhebenden Ärztinnen und Ärzte. Demnach wird die bisher verpflichtende Vorgabe zur Potenzialerhebung in der AKI-Richtlinie durch eine befristete „Soll“-Regelung bis zum 31. Dezember 2024 ersetzt.

Stand: 12.10.2023

Begutachtungsanleitung des Medizinischen Dienstes

Hier finden Sie die Begutachtungsanleitung des Medizinischen Dienstes Bund nach § 283 Absatz 2 Satz 1 Nr. 2 SGB V, mit der die Einzelfallbegutachtung durch den Medizinischen Dienst für die gesetzliche Krankenversicherung bundesweit nach einheitlichen Kriterien und Maßstäben ausgerichtet wird.

Hintergrund: Die Krankenkasse trifft die Feststellung darüber, ob die Voraussetzungen für eine intensivpflegerische Versorgung nach § 37c Absatz 1 SGB V vorliegen und die Versorgung am Leistungsort, z. B. im eigenen Zuhause, in einer Wohngemeinschaft oder einer stationären Einrichtung sichergestellt ist, nach persönlicher Begutachtung des Versicherten am Leistungsort durch den MD. Die Krankenkasse hat ihre Feststellung jährlich zu überprüfen und hierzu eine persönliche Begutachtung durch den Medizinischen Dienst zu veranlassen.

Stand: 12.10.2023

KV-Broschüre zur Verordnung außerklinischer Intensivpflege

Hier finden Sie eine Broschüre der Kassenärztlichen Bundesvereinigung mit allen wichtigen Informationen zur Verordnung der außerklinischen Intensivpflege ab November 2023.

Stand: 12.10.2023

Ihre Ansprechpartner bei den Krankenkassen

Hier finden Sie für die außerklinische Intensivpflege eine Liste Ihrer Ansprechpartner bei den Krankenkassen mit Informationen über die regionalen Zuständigkeiten.

Stand: 13.03.2024

Zusammenfassung der Bundesrahmenempfehlungen

Hier finden Sie eine LfK-Zusammenfassung der wichtigsten Punkte der Bundesrahmenempfehlungen zur Versorgung mit außerklinischer Intensivpflege (AKI).

Stand: 03.07.2023

Kostenabgrenzungs-Richtlinien

Hier finden Sie die Richtlinien nach § 17 Absatz 1b SGB XI i. V. m. § 53d Absatz 3 Nummer 2 SGB XI zur Kostenabgrenzung zwischen Kranken- und Pflegeversicherung bei Pflegebedürftigen, die einen besonders hohen Bedarf an behandlungspflegerischen Leistungen haben (Kostenabgrenzungs-Richtlinien).

Stand: 26.06.2024

Handzeichenliste Formular

Stand: 07.09.2023

Handzeichenliste Konzept

Stand: 07.09.2023