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Allgemeine Informationen

Ihre Vorteile – Leistungen, die überzeugen

Der LfK ist nicht umsonst der mitgliederstärkste Verband in Nordrhein-Westfalen. Werfen Sie einen Blick auf unsere Leistungsübersicht und überzeugen Sie sich selbst!

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Checkliste zum Vertragsbeitritt

Hier finden Sie eine ausfüllbare Checkliste zum Vertragsbeitritt, die Sie nutzen können, um Ihren Beitritt in den Rahmenvertrag nach §§ 132, 132a SGB V sowie zum Abschluss eines Versorgungsvertrags nach § 72 SGB XI vorzubereiten.

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LfK-Verträge und Vertragsverhandlungen

Der LfK hat für seine Mitglieder mit allen Krankenkassen in Nordrhein-Westfalen Rahmenverträge nach §§ 132, 132a SGB V abgeschlossen und ist auch für den SGB XI-Bereich Rahmenvertragspartner der Pflegekassen. Die einzelnen Verträge finden Sie in der Rubrik "SGB V".

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Investitionskosten: Welche Förderung steht Ihnen zu?

Um Ihren Pflegedienst auszustatten, sind Investitionen anfangs unumgänglich. Informieren Sie sich daher rechtzeitig über Fördermöglichkeiten!

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Pflegeberufe- und Altenpflege-Umlage in Nordrhein-Westfalen: Das müssen Sie als Pflegedienst-Gründer wissen

In NRW existieren heute parallel zwei Systeme der Pflegeausbildung. Zur Finanzierung der Ausbildungen zahlen ambulante Pflegedienste sowie andere Einrichtungen des Gesundheitswesens, zum Beispiel Heime und Kliniken, die Altenpflegeausbildungsumlage (APU) und die Pflegeberufe-Umlage (PBU).

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Die LfK-Schutzgemeinschaft – ein starker Partner für alles, was Recht ist

Mit juristischem Sachverstand und einem weiten Netz spezialisierter Anwälte hilft die LfK-Schutzgemeinschaft allen LfK-Mitgliedern, ihre Rechte durchzusetzen.

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Das Online-Angebot des LfK

Sicher haben Sie sich schon ein wenig durch das Online-Angebot des LfK geklickt. Hier erfahren Sie mehr über unsere exklusiven Inhalte nur für Mitglieder.

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Arbeitssicherheit in Ihrem Pflegedienst

Die Verantwortung für den Arbeitsschutz Ihrer Mitarbeiter liegt in Ihren Händen. Als LfK-Mitglied können Sie aus mehreren praktischen Modellen wählen.

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