Verträge SGB V
SGB V-Rahmenvertrag mit den Primärkassen
Hier finden Sie den aktuell gültigen Rahmenvertrag gemäß §§ 132, 132a Abs. 2 SGB V mit den Primärkassen zur Durchführung der häuslichen Krankenpflege, der häuslichen Pflege und der Haushaltshilfe (ohne Anlagen).
SGB V-Rahmenvertrag mit den Ersatzkassen
Hier finden Sie den Rahmenvertrag zwischen dem LfK und dem vdek nach §§ 132 und 132a SGB V gem. §§ 132, 132a Abs. 2 SGB V zur Durchführung der häuslichen Krankenpflege, der häuslichen Pflege und der Haushaltshilfe (ohne Anlagen).
Rahmenvertrag zwischen dem LfK und der pronova BKK
Auch mit der pronova BKK - ehemals Teil der Arbeitsgemeinschaft der rheinischen Betriebskrankenkassen (ARB) - besteht ein gesonderter Rahmenvertrag nach §§ 132 und 132a Abs. 2 SGB V. Die BKK-Arbeitsgemeinschaften BAN und BKK ARGE OWL erkennen den Primärkassenvertrag an.