Am 01. Januar 2002 trat das Pflegeleistungs-Ergänzungsgesetz (PflEG) in Kraft. Es sieht insbesondere Leistungsverbesserungen für Pflegebedürftige mit einem zusätzlichen Betreuungsbedarf vor. So steht für diese Klientel ein jährlicher Betrag von 460 Euro zur Verfügung, der...