Wer betreutes Wohnen anbieten möchte, hat eine Menge zu beachten. Die LfK-Musterkonzepte zu Alternativen Wohnformen helfen Pflegediensten, neue Geschäftsfelder zu erschließen. LfK-Mitglieder können die für 2013 aktualisierten Vorlagen nun herunterladen.
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Mit dem neuen Jahr steht auch die erste Veranstaltung für LfK-Mitglieder an: Am 19. Februar lädt der LfK seine Mitglieder exklusiv zu einem weiteren LfK-Unternehmerdialog nach Dortmund. Das Thema diesmal: Altersvorsorge und Steuern.
Seit dem 1. Januar gelten in Nordrhein-Westfalen neue Vergütungsvereinbarungen für Leistungen der häuslichen Krankenpflege zulasten der Primär- und Ersatzkassen auf Landesebene sowie der Arbeitsgemeinschaft der rheinischen Betriebskrankenkassen (ARB). Sie sehen eine Steigerung...
Das Statistische Landesamt (Information und Technik Nordrhein-Westfalen) hat aktuelle Zahlen aus der Pflege in NRW herausgegeben. Ende 2011 waren demnach landesweit 59.657 Personen in einem ambulanten Pflegedienst beschäftigt.
Im neuen Jahr wird vieles anders – nicht nur dank des Pflegeneuausrichtungsgesetzes (PNG), das vielen Pflegebedürftigen seit dem 1. Januar mehr Leistungen gewährt. Der LfK hat den Jahreswechsel dazu genutzt, einige Muster und Vorlagen auf www.lfk-online.de zu aktualisieren.
Der LfK hat mit der BARMER Ersatzkasse höhere Vergütungen für den gemeinsamen Schulungsvertrag gemäß § 45 SGB XI vereinbart. Ab sofort können LfK-Mitglieder den neuen Vertrag im Downloadbereich der LfK-Homepage abrufen.
Ambulante Pflegedienste haben in Nordrhein-Westfalen vor einem Jahr insgesamt 122.249 Menschen versorgt, 3.697 mehr als noch 2009. Wie das Statistische Landesamt jetzt mitteilte, waren im gesamten Bundesland Ende 2011 insgesamt 547.800 Menschen pflegebedürftig.
Bis zu 30 Prozent aller Pflegebedürftigen haben laut dem Pflegereport der Barmer GEK Anspruch auf zusätzliche Betreuungsleistungen nach § 45 b SGB XI. Die Umfrage des Monats auf der LfK-Homepage bestätigt: Mehr als 30 Prozent sind es selten – eher weniger.
In einem gemeinsamen Schreiben informieren die Pflegeverbände in Nordrhein-Westfalen über das weitere Vorgehen gegenüber den einseitigen Angeboten der Pflegekassen. Das beigelegte Muster für eine Ablehnung steht auch im Internet zum Download bereit.
Seit dem 29. November verschickt die Arbeitsgemeinschaft der Pflegekassen in Nordrhein-Westfalen Pflegediensten Angebote für eine zeitbezogene Vergütung im Rahmen des Pflegeneuausrichtungsgesetzes. Der LfK rät seinen Mitgliedern, nicht auf diese einseitigen Angebote einzugehen.