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Aktuelles | 29.10.2010

Änderung der Richtlinie: HKP-Anspruch jetzt auch in Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen

Patienten ohne Pflegestufe haben künftig auch während ihres Aufenthaltes in einer Tages- oder Nachtpflegeeinrichtung Anspruch auf häusliche Krankenpflege. Dies hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) jetzt in Berlin entschieden. Die Häusliche Krankenpflege-Richtlinie wird entsprechend angepasst.

Die Änderung betrifft zum Beispiel Patienten mit dementiellen Erkrankungen, die in keine Pflegestufe eingruppiert sind, aber zusätzliche Betreuungsleistungen erhalten. Diese Personen können nach Inkrafttreten der jetzt beschlossenen Neuregelung häusliche Krankenpflege auch in einer Tages- oder Nachtpflege beanspruchen.

Der G-BA hatte bereits Mitte 2010 die Richtlinie dahingehend ergänzt, dass Versicherte ohne Pflegestufe während eines Aufenthalts in Kurzzeitpflegeeinrichtungen Anspruch auf häusliche Krankenpflege haben können. Nun wurde der Anspruch auch auf den Bereich der Tages- und Nachtpflege ausgeweitet.

Das Bundesministerium für Gesundheit muss der Entscheidung noch zustimmen. Nach erfolgter Nichtbeanstandung und Veröffentlichung im Bundesanzeiger tritt die Neuregelung in Kraft.