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Service | 29.01.2021

Änderung zum 1. Februar: Neue PIN für die LfK-App schon jetzt verfügbar

Ab Montag benötigen alle Nutzer der LfK-App eine neue PIN, um die mobile Applikation für die weitere Nutzung freizuschalten. LfK-Mitglieder können schon jetzt die neue PIN online abrufen.

Der Freischaltcode für die LfK-App wird zwei Mal im Jahr geändert. Aktive LfK-Mitglieder finden die neue PIN und alle notwendigen Informationen zur Freischaltung der App in der passwortgeschützten Inhaber-Ecke  der LfK-Internetseite unter der Kategorie „Arbeitsrecht“. Wird die LfK-App ab dem 1. Februar gestartet, wird jeder Nutzer dazu aufgerufen, die neue PIN einzugeben, um die App nutzen zu können. Dieser Schritt muss nur einmal beim ersten Start nach der PIN-Änderung durchgeführt werden. Ist die PIN korrekt, wird die App für das nächste halbe Jahr aktiviert.

Alle Inhaber von LfK-Mitgliedsbetrieben erhalten die neue PIN mit der Januar-Ausgabe des Newsletters LfK-Aktuell, die am heutigen Freitag erscheinen wird. Immer aktuell sind zudem die Informationen zur PIN in der Inhaber-Ecke, die Mitglieder mit Inhaber-Login jederzeit abrufen können. Betriebsinhaber im LfK, die ihre Anmeldung zur Inhaber-Ecke noch nicht durchgeführt haben, können dies hier erledigen. Mithilfe der Aktivierungs-PIN stellt der LfK sicher, dass ausschließlich LfK-Mitglieder die kostenfreie App des Verbands nutzen können.

Wo finde ich die LfK-App?

Mit der LfK-App erhalten Mitglieder Eilmeldungen und weitere wichtige Nachrichten zu pflegerelevanten Themen auch unterwegs auf dem Smartphone. Eine Installation ist jederzeit möglich. Die App kann kostenfrei im Google Play Store sowie im App Store von Apple heruntergeladen werden. Nach erfolgter Installation und einer kurzen Einführung muss dann auch hier die PIN zur Aktivierung eingetippt werden.

Mehr Informationen über die LfK-App können hier abgerufen werden.