Noch Fragen? 0221 / 88 88 55-0

Aktuelles | 20.03.2020

Aktuelle Entwicklungen zur Coronakrise für Pflegedienste und Tagespflegen

Politik auf Landes- und Bundesebene sowie die Kassen haben zum Ende der Woche weitreichende Entscheidungen getroffen, um die ambulante und teilstationäre Pflege zu unterstützen. Lesen Sie hier das Wichtigste zu Investitionskostenförderung, Leistungsnachweisen und Pflegesätzen.

Kreise können Auszahlung der Investitionskosten vorziehen

Aus Sicht des Landesgesundheitsministeriums (MAGS) bestehen grundsätzlich, aber insbesondere im Hinblick auf die derzeitige wirtschaftlich schwierige Situation vieler Pflegedienste im Land, keine Bedenken, die Investitionskostenförderung für ambulante Pflegedienste vor dem 1. Juli auszuzahlen. Der LfK hatte hierzu den Anstoß gegeben.

In einem entsprechenden Schreiben an die angeschlossenen Kreise und kreisfreien Städte bestätigt jetzt der Landkreistag NRW die Auffassung des Ministeriums.

Testat möglichst schnell abgeben

Grundsätzlich können die Kreise und kreisfreien Städte eigenständig entscheiden, wann sie die Pauschale zur Investitionskostenförderung an Pflegedienste in ihrem Kreis zahlen. Voraussetzung ist jedoch in allen Fällen ein entsprechendes Testat des Pflegedienstes.

„LfK-Mitglieder, die eine vorgezogene Auszahlung wünschen, sollten daher Kontakt mit dem für sie zuständigen Sozialamt des Kreises oder der Stadt aufnehmen und ihr Testat möglichst rasch dort einreichen“, empfiehlt LfK-Geschäftsführer Christoph Treiß. Der LfK hat für seine Mitglieder wie üblich auch für 2020 eine ausführliche Ausfüllhilfe erarbeitet.

 

Kassen verzichten in bestimmten Fällen auf Unterschrift auf dem Leistungsnachweis bis Ende April

Die Landesverbände der Krankenkassen erklären sich für die Abrechnungsmonate März und April 2020 mit einem Verzicht auf die Unterschrift auf den Leistungsnachweisen in der ambulanten Pflege einverstanden. Dies gilt für den Fall, dass die Leistungsnachweise nicht unterschrieben werden, weil die Angehörigen oder Betreuer nicht greifbar sind und diese bisher den Leistungsnachweis unterschrieben haben.

Bei Betreuern, bei denen der Leistungsnachweis in der Vergangenheit zum Beispiel durch den Pflegedienst per Fax übermittelt und auf dieser Basis unterschrieben wurde, ist dieses Verfahren weiterhin anzuwenden. Der Leistungsnachweis darf nur in diesen Ausnahmefällen nicht unterschrieben werden und muss mit einem Vermerk (Beispiel: Angehöriger nicht greifbar: Corona Ausnahmeabsprache) gekennzeichnet und eingereicht werden. Ohne diesen Vermerk wäre seitens der Abrechnungsbereiche der Krankenkassen mit einer Abweisung der Leistungsnachweise zu rechnen.

 

Tagespflege: GKV-Spitzenverband empfiehlt Fortzahlung der vereinbarten Pflegesätze

Im Bereich der Tagespflege kommt es durch die Coronakrise zu vorübergehenden Leistungseinschränkungen oder Schließungen von Tagespflegeeinrichtungen. Um die pflegerische Versorgung und ihre Infrastruktur sicherzustellen, hat der Spitzenverband der Pflegekassen (GKV-Spitzenverband) in einem Rundschreiben an die Pflegekassen die Empfehlung ausgesprochen, die vereinbarten Pflegesätze nach § 85 SGB XI den teilstationären Einrichtungen zunächst befristet bis Ende Mai 2020 fortzuzahlen. Dies soll in dem Umfang geschehen, der bislang zwischen der Einrichtung und dem jeweiligen Tagespflegegast vereinbart war.

Im Gegenzug sollen die Tagespflegen verpflichtet werden, die durch Leistungseinschränkungen oder Schließung der Einrichtungen frei gewordenen personellen Ressourcen (insbesondere Pflege- und Betreuungskräfte) anderweitig in die pflegerische oder medizinische Versorgung einzubinden. Dies kann gegebenenfalls in Absprache mit den zuständigen Gesundheitsbehörden geschehen. Die Umsetzung dieser Empfehlung auf Landesebene muss noch geklärt werden. Wenn Klarheit über die Details besteht, wird der LfK darüber in einer Sonderausgabe seines Newsletters LfK-Aktuell berichten.

 

Investitionskostenförderung für die Tagespflege bei Abwesenheit

Zur wirtschaftlichen Absicherung der Tagespflegen hat sich der LfK zusammen mit den anderen Leistungserbringerverbänden beim Land dafür eingesetzt, dass die Investitionskostenförderung für teilstationäre Einrichtungen weiter ausgezahlt wird – auch wenn Gäste wegen der Coronakrise zu Hause bleiben.

Der Kreis Steinfurt hat nun als erster Kreis zugesichert, auf Basis der durchschnittlichen Förderung der letzten sechs Monate den so genannten bewohnerorientierten Aufwendungszuschuss, also die Investitionskostenförderung, für Einrichtungen der Tagespflege in den nächsten Monaten weiter zu zahlen.

Der LfK geht davon aus, dass die anderen Kreise und Städte diesem positiven Beispiel folgen werden. Über weitere Entwicklungen zu diesem Thema informiert der LfK mit einer Sonderausgabe des Newsletters LfK-Aktuell, die voraussichtlich Anfang nächster Woche erscheint.