Aktuelles | 06.12.2005
Altenpflegeausbildung: umfassende Informationen für LfK-Mitglieder
Nach der Novellierung des Altenpflegegesetzes können auch ambulante Pflegedienste Altenpflegeschüler ausbilden. Der LfK hat auf seiner Homepage entsprechendes Informationsmaterial für ausbildungswillige Betriebe zusammengestellt. Es bietet einen Überblick über die rechtlichen Grundlagen, die Möglichkeiten zur Refinanzierung der Ausbildung sowie Hinweise über den Ausbildungsvertrag und über die Vergütung.
Die Informationen über die Altenpflegeausbildung können von LfK-Mitgliedern über die LfK-Homepage unter der Rubrik Download/Ausbildung heruntergeladen werden.