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Aktuelles | 16.02.2021

Altenpflegekräfte laut Barmer am häufigsten an Covid-19 erkrankt

Altenpflegekräfte wurden unter den Versicherten der BARMER im vierten Quartal 2020 am häufigsten von allen Berufen aufgrund einer Covid-19-Erkrankung krankgeschrieben. Dies geht aus einer Branchenauswertung hervor, die die Krankenkasse jetzt veröffentlicht hat.

Demnach waren zwischen Oktober und Dezember 2020 von 1.000 Barmer-versicherten Erwerbstätigen in der Altenpflege 7,6 wegen einer Covid-19-Infektion krankgeschrieben. Im vierten Quartal des vergangenen Jahres kam es vielerorts zu Corona-Ausbrüchen in Pflegeheimen.

Auch Beschäftigte in der Gesundheits- und Krankenpflege waren mit einer Quote von 7,3 je 1.000 Beschäftigten stark betroffen. Dies gilt auch für die Personen, die im Rettungsdienst, in der Geburtshilfe sowie in den Bereichen Erziehung, Sozialarbeit und Heilerziehungspflege tätig sind und die ebenfalls einen Wert von jeweils 7,3 je 1.000 Erwerbstätigen erreichen.

Für ihren Branchenvergleich ermittelte die BARMER die 20 Berufsgruppen mit den anteilig meisten Covid-19-Erkrankten. Neben den sozialen Berufen finden sich unter den am häufigsten betroffenen Berufsgruppen auch solche wie die Metallverarbeitung, die Verwaltung oder der Maschinenbau.

Unterschiede bei der Dauer der Krankschreibung

Große Unterschiede zwischen den Berufsgruppen stellt die BARMER in ihrer Auswertung auch bei der Dauer der Krankschreibung fest. Die kürzesten Fehlzeiten hätten Covid-19-erkrankte Beschäftigte in Arztpraxen mit 12,1 Tagen sowie in Werbung und Marketing mit 12,7 Tagen.

Bei den Altenpflegekräften seien es nach Angaben der BARMER durchschnittlich 14,9 Tage gewesen und bei Beschäftigten in der Gesundheits- und Krankenpflege im Schnitt 15,0 Tage. Am längsten seien an Covid-19 erkrankte Fahrzeugführer im Straßenverkehr mit 17,8 Tagen arbeitsunfähig gewesen.

Covid-19 als Berufskrankheit

Hat sich eine Pflegekraft im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit mit Covid-19 infiziert, kann die Erkrankung von der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) als zuständige gesetzliche Unfallversicherung als Berufskrankheit anerkannt werden. Hierzu müssen die Fälle vom Arbeitgeber an die BGW gemeldet werden. Einen ausführlichen Bericht über dieses Thema hat der LfK in der November-Ausgabe seines Mitgliedermagazins AmPuls veröffentlicht.