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Aktuelles | 10.11.2017

Altenpflegeumlage: Grundsatzausschuss beschließt Punktwertzuschlag

Der neue Punktwertzuschlag zur Refinanzierung der Altenpflegeumlage für das Jahr 2018 beträgt 0,00526 Euro pro Punkt. Das beschloss der Grundsatzausschuss für die ambulante Pflege in Nordrhein-Westfalen.

Ein entsprechendes Schreiben des Grundsatzausschusses verschickte die Geschäftsstelle des Ausschusses im Anschluss an die Sitzung.

Der Punktwertzuschlag steigt damit im Vergleich zum laufenden Jahr leicht um 4,99 Prozent an. 2017 hatte er noch 0,00501 Euro betragen. Der alte Aufschlag wird pünktlich zum 1. Januar 2018 von dem neuen abgelöst. Dieser wiederum gilt bis zum 31. Dezember des kommenden Jahres.

Kunden rechtzeitig informieren

Pflegedienste sollten ihre Kunden rechtzeitig und umfassend über die neuen Preise und die Zusammenhänge des Umlageverfahrens informieren. Spätestens vier Wochen vor Inkrafttreten der neuen Preise sollten Pflegedienstkunden über die Erhöhung Bescheid erhalten.

Der LfK stellt seinen Mitgliedern dazu wie in jedem Jahr verschiedene Arbeitshilfen zur Verfügung: Im Downloadbereich finden sich ein aktualisierter Internetrechner auf Excel-Basis zur Berechnung der pflegedienstindividuellen Preisliste sowie ein Anschreiben des LfK für die Pflegedienstkunden, das über die Hintergründe der Altenpflegeumlage informiert. Ein Schreiben des ehemaligen Landespflegeministeriums zum selben Thema ist ebenfalls dort vorhanden.

Weitere Hintergründe und Details zur Altenpflegeumlage 2018 lesen LfK-Mitglieder in der November-Ausgabe der Mitgliederzeitschrift AmPuls, die Mitte des Monats erscheint.