Noch Fragen? 0221 / 88 88 55-0

Aktuelles | 23.10.2018

Altenpflegeumlage: Punktwertzuschlag für 2019 steigt auf 0,00584 Euro

Der Aufschlag für ambulante Pflegedienste zur Finanzierung der Altenpflegeumlage für das Jahr 2019 steigt auf 0,00584 Euro pro Punkt. Das teilten die mit der Durchführung des Verfahrens betrauten Landschaftsverbände in Nordrhein-Westfalen mit.

Einige Pflegedienste haben bereits ihre Bescheide zur Umlage erhalten. Der Grundsatzausschuss für die ambulante Pflege in Nordrhein-Westfalen muss die Höhe der Refinanzierung über den Punktwert allerdings auf seiner nächsten Sitzung am 7. November 2018 noch formal beschließen. Der alte Aufschlag wird dann pünktlich zum 1. Januar 2019 von dem neuen abgelöst. Dieser wiederum gilt bis zum 31. Dezember des kommenden Jahres.

Im Vergleich zum laufenden Jahr steigt der Punktwertzuschlag leicht um rund elf Prozent an. 2018 hatte er noch bei 0,00526 Euro gelegen. Der Fachkräfteanteil, der grundlegend für die Berechnungen der Anteile ist, die von den verschiedenen Sektoren für die Altenpflegeumlage aufgebracht werden müssen, ergab für den ambulanten Bereich 31,27 Prozent. Das entspricht einem Anteil an der gesamten Ausgleichsmasse zur Altenpflegeausbildung in Höhe von 124.119.033,35 Euro.

Insgesamt kam bei einer Schülerzahl von 20.148 im gesamten Bundesland eine Ausgleichsmasse in Höhe von 396.972.236,29 Euro zusammen. Auf den stationären Sektor entfallen 68,73 Prozent davon.

Sobald der Punktwertzuschlag offiziell feststeht, wird der LfK seine Mitglieder unverzüglich unterrichten und die entsprechenden Arbeitshilfen für Pflegedienste im Downloadbereich aktualisieren.

Für LfK-Mitglieder, die die Kosten der Altenpflegeumlage mithilfe des Punktwertzuschlags refinanzieren, gilt der neue Wert automatisch – eine Änderung des Vergütungsvertrags mit den Pflegekassen ist hierzu nicht nötig. Allerdings sollte jeder Pflegedienst seine Kunden bis spätestens vier Wochen vor Inkrafttreten der neuen Preise über die Änderungen informieren. Pflegedienste, die ihre SGB XI-Vergütungsverträge zum 1. Januar 2019 neu verhandeln, berücksichtigen beim Erstellen ihrer neuen Preisliste außerdem ihren neuen Punktwert.