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Aktuelles | 24.10.2019

Altenpflegeumlage: Punktwertzuschlag für 2020 sinkt auf 0,00537 Euro ab

Der Aufschlag für ambulante Pflegedienste zur Finanzierung der Altenpflegeumlage für das Jahr 2020 sinkt auf 0,00537 Euro pro Punkt. Das teilten nun die Landschaftsverbände in Nordrhein-Westfalen mit, die das Verfahren seit Einführung der Altenpflegeumlage durchführen.

Einige Pflegedienste haben bereits ihre Bescheide zur Umlage erhalten. Der Grundsatzausschuss für die ambulante Pflege in Nordrhein-Westfalen muss die Höhe der Refinanzierung über den Punktwert allerdings auf seiner nächsten Sitzung am 11. November 2019 noch formal beschließen.

Der alte Aufschlag wird zum 1. Januar 2020 von dem neuen abgelöst, der dann bis zum 31. Dezember des kommenden Jahres gilt. Gleichzeitig wird das neue Umlageverfahren für die generalistische Pflegeausbildung  eingeführt, die ebenfalls im Januar 2020 beginnt. Auch hier soll der Grundsatzausschuss in seiner Sitzung am 11. November die notwendigen Beschlüsse über den konkreten Zuschlag fällen.

Fachkräfteanteil fast unverändert

Im Vergleich zum laufenden Jahr sinkt der Punktwertzuschlag um rund acht Prozent. Derzeit liegt er bei 0,00584 Euro. Der Fachkräfteanteil, der grundlegend für die Berechnungen der Anteile ist, die von den verschiedenen Sektoren für die Altenpflegeumlage aufgebracht werden müssen, ergab für den ambulanten Bereich 31,41 Prozent, minimal mehr als im Vorjahr. Das entspricht einem Anteil an der gesamten Ausgleichsmasse zur Altenpflegeausbildung in Höhe von 115.994.208,91 Euro.

Die Zahl der Schüler, die aus der Umlage bezahlt werden, ist in Nordrhein-Westfalen derweil von 20.148 auf 17.800 gesunken. Anders als im Bescheid ausgewiesen liegt die Anzahl der tatsächlichen Schüler allerdings weiterhin in der Größenordnung von rund 21.000 (zum 1. Januar 2018). Davon wird in 2020 eine ganze Reihe von Schülern ihre Ausbildung abschließen. Gleichzeitig werden keine neuen Ausbildungsverhältnisse nach der „alten“ Art geschlossen. Deshalb sinkt die über das Umlageverfahren zu refinanzierende Schülerzahl. Dieser Umstand wurde bei der Berechnung berücksichtigt.

Im gesamten Bundesland kam eine Ausgleichsmasse in Höhe von 358.439.634,49 Euro zusammen. Auf den stationären Sektor entfallen 68,59 Prozent davon.

LfK-Arbeitshilfen werden aktualisiert

Sobald der Punktwertzuschlag offiziell feststeht, wird der LfK seine Mitglieder unverzüglich unterrichten und die entsprechenden Arbeitshilfen für Pflegedienste im Downloadbereich aktualisieren.

Für LfK-Mitglieder, die die Kosten der Altenpflegeumlage mithilfe des Punktwertzuschlags refinanzieren, gilt der neue Wert automatisch – eine Änderung des Vergütungsvertrags mit den Pflegekassen ist hierzu nicht nötig. Allerdings sollte jeder Pflegedienst seine Kunden bis spätestens vier Wochen vor Inkrafttreten der neuen Preise über die Änderungen informieren. Pflegedienste, die ihre SGB XI-Vergütungsverträge zum 1. Januar 2019 neu verhandeln, berücksichtigen beim Erstellen ihrer neuen Preisliste außerdem ihren neuen Punktwert.