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Politik | 15.11.2013

Altenpflegeumlage: Punktwertzuschlag steigt auf 0,00369 Euro

Der neue Punktwertzuschlag zur Refinanzierung der Altenpflegeumlage für das Jahr 2014 beträgt 0,00369 Euro pro Punkt. Das beschloss der Grundsatzausschuss für die ambulante Pflege in Nordrhein-Westfalen.

Der Punktwertzuschlag steigt damit im Vergleich zum laufenden Jahr um mehr als 20 Prozent an. 2013 hatte er noch 0,00300 Euro betragen. Der alte Aufschlag wird pünktlich zum 1. Januar 2014 von dem neuen abgelöst. Dieser wiederum gilt bis zum 31. Dezember des kommenden Jahres.

Grund für die Erhöhung ist die gestiegene Zahl der Auszubildenden in der Pflege und die ebenfalls gestiegene Höhe der durchschnittlichen Ausbildungsvergütung. So legen die Landschaftsverbände ihren Berechnungen eine um 22,5 Prozent höhere Schülerzahl zugrunde als im Vorjahr. Auf den ambulanten Bereich entfallen damit rund 66,6 Millionen Euro an Ausgleichsmasse. Umgelegt auf die Gesamtzahl der Punkte errechnet sich ein Refinanzierungszuschlag in der genannten Höhe.

Nutzen Sie die LfK-Vorlagen!

Für LfK-Mitglieder, die die Kosten der Altenpflegeumlage mithilfe des Punktwertzuschlags refinanzieren, gilt der neue Aufschlag automatisch – eine Änderung des Vergütungsvertrags mit den Pflegekassen ist hierzu nicht nötig. Allerdings sollte jeder Pflegedienst seine Kunden bis spätestens vier Wochen vor Inkrafttreten der neuen Preise über die Änderungen informieren. Dazu stellt der LfK wie im vergangenen Jahr ein Musterschreiben zur Verfügung. Bei der individuellen Berechnung der neuen Preise und beim Erstellen der neuen Preisliste für die Kunden hilft die Excel-Vorlage im Downloadbereich.

Pflegedienste, die ihre SGB XI-Vergütungsverträge im Zuge der Verhandlungen zur zeitbezogenen Vergütung mit Wirkung zum 31. Dezember gekündigt haben, berücksichtigen beim Erstellen ihrer neuen Preisliste außerdem ihren neuen Punktwert.