Service | 09.11.2013
Alternativbetreuung: Neue Mustervorlage der BGW
Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) hat eine neue Mustervorlage herausgegeben, mit der Unternehmer die arbeitsschutzrechtliche Betreuung ihres Unternehmens an speziell qualifizierte Mitarbeiter übertragen können.
Pflegedienste, die keinen externen Dienstleister mit der Aufgabe beschäftigen möchten, können die arbeitsschutzrechtliche Betreuung im Rahmen von speziellen Schulungen regeln. Diese so genannten Alternativbetreuungen sind von der Berufsgenossenschaft anerkannt. Die Kurse richten sich an Inhaber und Führungskräfte.
Die BGW hat nun darauf hingewiesen, dass Mitarbeiter, die anstelle des Inhabers eine solche Schulung absolvieren, eine so genannte so genannte Pflichtenübertragung benötigen. Denn es ist zwar grundsätzlich möglich, dass Pflegedienst-Angestellte anstelle der Unternehmer selbst an den Unternehmerschulungen teilnehmen. Häufig liegt der BGW jedoch keine schriftliche Pflichtenübertragung vor, so dass der Pflegedienst erst nach umfangreichem Nachfassen als betreut erfasst werden kann.
Das neue Formular dazu ist eine überarbeitete und erweiterte Fassung der bisherigen Mustervorlage zur Pflichtenübertragung. Es enthält nun auch eine Liste der konkret übertragenen Fristen sowie eine vereinfachte Budgetregelung. Es ist im Downloadbereich der LfK-Homepage unter „Dokumente“ in der Rubrik „Arbeitssicherheit“ abrufbar.