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Aktuelles | 14.04.2003

Ambulant vor stationär durch alternative Wohnform

Um dem Grundsatz ?ambulant vor stationär? gerecht zu werden, werden wir in Zukunft vermehrt über alternative Wohnformen nachdenken müssen. Unter dem Schlagwort ?Intelligentes Wohnen? lasen Sie in der Februar Ausgabe bereits über erste Ausprägungen in dieser Richtung. Hier geht es weiter:

Eine repräsentative Umfrage des Forsa-Instituts kam zu dem Ergebnis, dass bereits heute jeder Vierte über 40 Jahre in späteren Jahren gerne in einer Wohngemeinschaft (WG) leben würde. Sogar 61% dieser Altersgruppe halten die WG für ein gutes Mittel gegen Vereinsamung. Dieses Ergebnis dürfte ein deutlicher Appell an Wohnungsplaner, Architekten und Bauherrn sein.

Doch zunächst ein Blick in die heutige ?Wohnlandschaft?. Zum traditionellen Altenheim gibt es mittlerweile zahlreiche alternative Wohnformen. Bei den heutigen Alten steht jedoch nach wie vor das Leben in der eigenen Wohnung an erster Stelle. Aber auch das sogenannte ?Betreute Wohnen? erfreut sich immer mehr an Beliebtheit. Hierbei ist allerdings zu beachten, dass ?nicht alles, was glänzt auch Gold ist?. Viele Senioren ziehen in ein Betreutes Wohnen mit dem Glauben dort bis zum Tod bleiben zu können. Dies ist nicht immer möglich, da meist keine 24-Stunden-Betreuung vor Ort gewährleistet ist. Liegt eine schwere Demenz oder eine aufwendige Pflegesituation vor, kann die Versorgung meist nicht mehr sichergestellt werden und ein Umzug in ein Pflegeheim scheint unvermeidbar zu sein. Aber auch bauliche Mindestvoraussetzungen werden nicht immer erfüllt und führen im nachhinein zu erheblichen Problemen.

Verstärkt wird auch ?Wohnen de Luxe? in Seniorenresidenzen in Anspruch genommen. Ebenso steigt der Stellenwert alternativer Wohnformen, z.B. generationsübergreifende Projekte oder die ruhigere Alternative der Senioren-WG. Von der gegenseitigen Hilfe in Projekten des ?gemeinschaftlichen Wohnens? verspricht man sich nicht nur mehr Sicherheit, sondern auch mehr Lebensqualität. Hohe Bedeutung hat die Tatsache, dass die Bewohner nicht nur Konsumenten von Leistungen sind, sondern aktiv das Zusammenleben und die Wohnform mitgestalten.

In Nordrhein Westfalen gab es schon Ende der 70er Jahre erste Wohnprojekte. Die Landesregierung NRW hat sich bereits 1991 im 2. Landesaltenplan die Erprobung neuer Wohnformen im Alter zur Aufgabe gemacht. Im Landespflegegesetz wurde 1996 eine ?Weiterentwicklung außerstationärer Wohnformen für Pflegebedürftige? festgeschrieben. Darüber hinaus wurde 1997 ein Modellprojekt zur ?Förderung neuer Wohnformen für alte und pflegebedürftige Menschen? mit dem Ziel die Weiterentwicklung dieser Wohnform zu unterstützen, aufgelegt.

Die Wohnbauförderung gemeinschaftlicher Wohnprojekte begann bereits 1991 mit dem aufgelegten Programm für ?Zukunftsweisende Bauvorhaben?. Seit 1998 gilt für den gesamten öffentlichen Wohnungsbau, dass alle Wohnungen barrierefrei sein müssen. Am 1. Januar 2002 ist das Gesetz zur Reform des Wohnungsbaurechts in Kraft getreten. War bislang die Förderung des sozialen Wohnungsbaus vor allem auf den Wohnungsneubau ausgerichtet, so wird nach dieser neuen rechtlichen Grundlage nun insbesondere den Erfordernissen der Bestandsmodernisierung und des barrierefreien Bauens Rechnung getragen. Neu in dieser Rechtssprechung ist, dass alte Menschen und Behinderte ausdrücklich als Zielgruppen der Wohnraumförderung benannt werden.

Wie anhand dieser Beispiele deutlich wird, sind die Grundsteine für ein ?zukunftssicheres Wohnen im Alter? in Nordrhein Westfalen somit schon seit längerem gelegt. Erforderlich ist jedoch, dass dies in weitaus stärkerem Maß als bisher gelebt und umgesetzt werden müssen.