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Service | 26.10.2020

Antragsformular für Pflege-Rettungsschirm aktualisiert

Der GKV-Spitzenverband hat das Antragsformular für den Rettungsschirm des Bundes für Pflegeeinrichtungen aktualisiert. Ambulante Pflegedienste und Tagespflegeeinrichtungen können ab sofort auch Hilfen für den Monat Oktober beantragen.

Das Formular, das sowohl im LfK-Downloadbereich als auch auf der Internetseite des GKV-Spitzenverbands heruntergeladen werden kann, ermöglicht es in der neuen Version erstmals, auch Angaben zu Mehrausgaben und Mindereinnahmen für den Monat Oktober geltend zu machen. Die vorige Version hatte aufgrund der ursprünglichen gesetzlichen Bestimmungen lediglich die Monate bis einschließlich September enthalten.

Pflegeeinrichtungen, die aufgrund der Corona-Pandemie finanzielle Mindereinnahmen zu beklagen haben bzw. denen Mehraufwendungen für beispielsweise zusätzliches Personal wegen quarantänebedingter Ausfälle oder aufgrund gesteigerter Preise für coronabedingte Schutzmaterialien entstanden sind, können diese seit Ende März über den Pflege-Rettungsschirm nach § 150 SGB XI bei der Pflegeversicherung geltend machen.

LfK-Mitglieder finden alle nötigen Dokumente zum Pflege-Rettungsschirm des Bundes inklusive Ausfüllhilfe und Muster-Antrag sowie einer FAQ-Liste im LfK-Downloadbereich.