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Aktuelles | 03.07.2006

Arzneimittel ohne Zuzahlung: Liste zuzahlungsfreier Medikamente jetzt online

Ab dem 1. Juli entfallen für alle gesetzlich Versicherten die Zuzahlungen für zahlreiche Medikamente. Die Regelung, die von den Spitzenverbänden der gesetzlichen Krankenkassen Mitte Mai verabschiedet wurde, gilt für Medikamente aus 79 Arzneimittel-Gruppen. Eine erste Liste mit zuzahlungsfreien Präparaten hat die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände nun auf ihrer Homepage www.aponet.de veröffentlicht.

Demnach werden auch Arzneimittel von der Zuzahlung befreit, die Pflegebedürftigen häufig verordnet werden, wie zum Beispiel Decortin 50, Furosemid acis (500 mg) oder Lasix (500 mg). Der Verzicht auf Zuzahlung, der von den Spitzenverbänden der Krankenkassen im Rahmen der Umsetzung des Arzneimittel-Wirtschaftlichkeitsgesetzes beschlossen wurde, wird von den Versicherungen schrittweise eingeführt. Die Liste wird entsprechend alle zwei Wochen ergänzt.

Eine Auflistung der zuzahlungsbefreiten Medikamente soll in Kürze auch auf der gemeinsamen Homepage der gesetzlichen Krankenkassen www.gkv.info veröffentlich werden.

"Der LfK begrüßt die Befreiung bestimmter Medikamente von Zuzahlungen als gesundheits- und sozialpolitisch sinnvolle Maßnahme, weil sie pflegebedürftige Menschen entlastet", sagte Christoph Treiß, Geschäftsführer des LfK. "Wir wünschen uns weitere Schritte zur Stabilisierung der Pflegesituation im Zuge der anstehenden Pflegeversicherungs-Reform und verweisen in diesem Zusammenhang auf unsere aufeinander aufbauende Vorschläge."