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Aktuelles | 08.09.2021

Ausbildungspauschalen für 2022 / 2023 in NRW

Nachdem alle Unterschriften auf der Ausbildungspauschalenvereinbarung in der generalistischen Pflegeausbildung NRW 2022 / 2023 nach § 30 Absatz 1 Pflegeberufegesetz (PflBG) getrocknet sind, kann das Verhandlungsergebnis jetzt auch offiziell bekannt gegeben werden.

Die unter Beteiligung des LfK zustande gekommene Vereinbarung regelt die Refinanzierung der Ausbildungskosten, die den Trägern der praktischen und der theoretischen Ausbildung entstehen.

Pro Schüler in der generalistischen Pflegeausbildung beträgt das Budget im kommenden Jahr für die Träger der praktischen Pflegeausbildung 702,67 Euro im Monat. Im Jahr 2023 steigt diese Summe um etwa 2,43 Prozent auf 719,75 Euro monatlich. Insgesamt stehen einer ausbildenden Einrichtung pro Schüler im kommenden Jahr damit 8.432 Euro zuzüglich der erstattungsfähigen Ausbildungsvergütungen zur Verfügung.

Pflegeschulen erhalten 2022 pro Schüler insgesamt 7.747 Euro (645,58 Euro im Monat). 2023 steigt dieser Betrag auf 7.935 Euro (661,25 Euro im Monat).