Noch Fragen? 0221 / 88 88 55-0

Aktuelles | 20.05.2020

Ausnahme-Fristen teils bis Ende Juni verlängert

Mehrere Corona-Ausnahmeregelungen, die der LfK zusammen mit den anderen Verbänden auf Landesebene mit den Pflegekassen vereinbart hat, sind bis Ende Juni verlängert worden. Dies ist das Ergebnis der jüngsten Gespräche der Leistungserbringerverbände mit den Kassen.

Die Verlängerung betrifft zum Beispiel die Regelung, wonach Leistungen der Leistungsgruppen 1 und 2 übergangsweise auch durch solche Personen erbracht werden können, die diese Leistungen aufgrund der vertraglichen Vereinbarungen eigentlich nicht erbringen dürfen. Eine aktualisierte Liste mit allen Verabredungen, die zum Teil auch die Bundesebene betreffen, finden LfK-Mitglieder im LfK-Downloadbereich. Die aktuellen Änderungen vom 20. Mai 2020 sind in der Liste gelb markiert.

Achtung: Einige Ausnahmeregelungen nur noch bis Ende Mai

Andere Corona-Regelungen laufen Ende Mai aus. Pflegedienste und Tagespflege-Einrichtungen sollten sich daher unbedingt die Liste der Ausnahmen anschauen und sich im Hinblick auf die Juni-Versorgung an den darin enthaltenen Regelungen orientieren.