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Aktuelles | 15.02.2022

Beantragung von elektronischen Heilberufeausweisen jetzt möglich

Seit Jahresbeginn können Pflegefachkräfte, die ihren Abschluss in Nordrhein-Westfalen erhalten haben, über das elektronische Gesundheitsberuferegister (eGBR) einen elektronischen Heilberufeausweis (eHBA) beantragen. Möglich ist das über ein Pilotprojekt.

Dieses ermöglicht es Fachkräften aus NRW, das eGBR bereits im ersten Quartal 2022 zu nutzen. Pflegefachkräfte, die ihren Berufsabschluss in anderen Bundesländern erlangt haben, sollen ab April auf das eGBR zugreifen können. Dann steht das in Münster ansässige und bei der hiesigen Bezirksregierung angesiedelte Projekt bundesweit zur Verfügung. Zuvor war das kostenpflichtige Verfahren zur Beantragung eines elektronischen Heilberufeausweises in einem Modellprojekt erprobt worden.

Der eHBA ist neben der so genannten Institutionskarte (SMC-B) einer von zwei Bestandteilen, die zwingend benötigt werden, um eine Gesundheitseinrichtung an die Telematikinfrastruktur (TI) anzubinden. Für eine SMC-B muss zuvor ein Heilberufeausweis beantragt werden. Mit der Anbindung an die TI erhält eine Einrichtung dann Zugang zur sicheren digitalen Kommunikation im Gesundheitswesen, beispielsweise mit Ärzten und Krankenhäusern, aber auch zu anderen Anwendungen wie der elektronischen Patientenakte.

Verpflichtende Anbindung ab 2024

Ab 2024 ist eine Anbindung an die TI auch für die Pflege verpflichtend. Eine Registrierung scheiterte bislang jedoch an der Möglichkeit, sich zu authentifizieren, um sich innerhalb der TI entsprechend ausweisen zu können. Mit dem Start des eGBR als berufsbestätigende Stelle für die Karten eHBA und SMC-B ändert sich das nun.