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Aktuelles | 29.09.2022

Ab Oktober zwölf Euro Mindestlohn sowie neue Mini- und Midijob-Grenzen

Ab dem 1. Oktober beträgt der gesetzliche Mindestlohn zwölf Euro brutto pro Stunde. Minijobber können brutto nun bis zu 520 Euro, Midijobber bis 1.600 Euro im Monat verdienen.

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In der Pflege gilt der allgemeine Mindestlohn für Mitarbeiter, die keinen Anspruch auf den Pflegemindestlohn haben. Ausnahmen gelten weiterhin für Auszubildende, Langzeitarbeitslose und Pflichtpraktika. Das Bundesarbeitsministerium bietet ein Informationsportal zum Thema. Künftig wird die Mindestlohnkommission Empfehlungen zur Erhöhung aussprechen, zuerst Mitte nächsten Jahres für 2024. Die Erhöhung des allgemeinen Mindestlohns hat keine Auswirkungen auf die seit September geltenden Tariftreue-Regelungen in der Pflege. Diese gelten weiterhin unabhängig von den Anpassungen des gesetzlichen Mindestlohns.

Anhebung der Mini- und Midi-Job-Grenze

Mit dem Mindestlohn erhöhen sich auch die Grenzen für geringfügig Beschäftige – dies soll in Zukunft auch automatisch erfolgen. Minijobber können nun 520 Euro brutto im Monat verdienen, Midijobber bis zu 1.600 Euro. Auch bei einem Verdienst über 520 Euro müssen Arbeitgeber künftig 28 Prozent Sozialabgaben zahlen. Ihr Anteil sinkt bei steigendem Verdienst kontinuierlich bis auf die üblichen 20 Prozent bei 1.600 Euro.

Fragen zum neuen Mindestlohn beantwortet das Bundesarbeitsministerium an einer Mindestlohn-Hotline.