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| 02.07.2004

Betreuungsangebote für Demenzkranke werden zu wenig angeboten

Pflegebedürftige, die dementiell erkrankt sind, haben Anspruch auf eine zusätzliche Betreuungspauschale von bis zu 460,00 Euro im Jahr. Diese wird jedoch nur in sehr seltenen Fällen in Anspruch genommen.

Nach Angaben der Bundesregierung haben im Jahr 2002 nur rund 8.000 Pflegebedürftige diese Zusatzleistung in Anspruch genommen. Im Jahr 2003 waren es immerhin30.000. Dennoch bleibt diese Zahl hinter den Erwartungen zurück.

Mögliche Gründe: Die Patienten sind zum einen nicht ausreichend informiert. Hinzu kommt, dass nach Aussage der Bundesregierung kaum jeder Zehnte Pflegedienst die professionelle Anleitung und Betreuung nach § 45 SGB XI anbietet und damit diese Leistungen auch nicht abrechnen kann. In Zeiten, in denen Angebote für Patienten immer knapper werden und viele Pflegedienste existenzielle Sorgen quälen ist kaum zu verstehen, dass offenbar weder Patient noch Pflegedienst dieses Geld, das zur Verfügung steht, haben möchte.

?Für Demenzkranke müsste eigentlich viel mehr getan werden. Die 460,00 Euro sind da nur der Tropfen auf den heißen Stein. Umso wichtiger ist es, dass diese Leistung angeboten und abgerufen wird?, sagt Anke Willers-Kaul, stellvertretende Geschäftsführerin des Landesverbands freie ambulante Krankenpflege NRW e.V. (LfK). ?Es scheint in diesem Bereich ein Informationsdefizit zu geben. Deshalb: Die Pflegedienste müssen den Pflegekassen mitteilen, dass Sie diese Leistung anbieten und ihre Patienten über dieses Angebot informieren.?

Der LfK hat für seine Mitglieder einen Leitfaden zur Erbringung von zusätzlichen Angeboten der allgemeinen Anleitung und Betreuung gemäß § 45 b Abs. 1 Nr. 3 SGB XI entwickelt. Dort finden sich Informationen über die Abrechnungen der Leistungen und die Meldung bei der Pflegekasse. Der entsprechende Meldebogen kann von LfK-Mitgliedern kostenfrei in unserem Downloadbereich abgerufen werden.