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Aktuelles | 05.01.2005

Betreuungsleistungen melden!

Seit Einführung des Pflegeleistungs-Ergänzungsgesetz (PfLEG) am 01. Januar 2002 können Pflegebedürftige, die die Voraussetzungen nach § 45 b SGB XI erfüllen, zusätzliche Betreuungsleistungen in Anspruch nehmen. Für die Inanspruchnahme der niedrigschwelligen Betreuungsleistungen gibt es ein geregeltes Antragsverfahren. Möchte ein Pflegedienst diese zusätzliche Leistung erbringen, muss er dies per Meldebogen der Pflegekasse mitteilen. LfK-Mitglieder können diesen Meldebogen im Downloadbereich unserer Homepage herunterladen. Aufgrund gehäufter Anfragen in den letzten Tagen möchten wir noch einmal darauf hinweisen, dass die Zusendung dieses Meldebogens an die Pflegekasse ausreichend ist. Es bedarf keiner vertraglichen Vereinbarung noch gibt es eine Rückbestätigung seitens der Pflegekasse.