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Service | 10.06.2021

BGW: Corona-Arbeitsschutzstandard aktualisiert

Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) hat den Corona-Arbeitsschutzstandard für die ambulante Pflege aktualisiert. Damit gelten jetzt für die ambulante Pflege ähnliche Vorgaben wie für die stationäre.

Als Grundlage für den Arbeitsschutzstandard gilt unter anderem die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung des Bundesarbeitsministeriums (BMAS). Neue Vorgaben gibt es zum Beispiel für vollständig geimpfte Mitarbeiter. Zu den wichtigsten Änderungen im Vergleich zu früheren Versionen gehören laut BGW folgende Regelungen:

  • Arbeitgeber müssen ein betriebliches Hygienekonzept erstellen und umsetzen. Darin müssen alle betrieblichen Infektionsschutzmaßnahmen für die Pandemiezeit festgelegt sein.
  • Beschäftigte tragen immer mindestens Mund-Nasen-Schutz.
  • Bei unmittelbarem, engem Kontakt mit einem Abstand unter 1,5 Metern zu Pflegebedürftigen muss eine FFP2-Maske oder eine gleichwertige Atemschutzmaske – ohne Ausatemventil – getragen werden.
  • Wenn Beschäftigte sowie Pflegebedürftige und ggf. anwesende Angehörige, die in der Pflegesituation unterstützen müssen, über einen vollständigen Immunschutz durch Impfung oder Genesung nach Covid-19-Erkrankung verfügen, kann auf das Tragen der Atemschutzmasken bei Pflegetätigkeiten verzichtet werden.
  • Die Pausenräume für die Mitarbeiter müssen durchgängig gelüftet werden, wenn sich mehrere Personen darin aufhalten.
  • Zum Schutz der Beschäftigten sowie der Kunden sind die Beschäftigten regelmäßig vorsorglich auf SARS-CoV-2 zu testen.

Geänderte LfK-Arbeitshilfen ab sofort abrufbar

Der LfK hat seine Arbeitshilfen für ambulante Pflegedienste und für Wohngemeinschaften zu diesem Thema bereits aktualisiert. LfK-Mitglieder finden die neuen Versionen im passwortgeschützten LfK-Werkzeugkoffer unter Punkt 4.1.3.4.1.