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Politik | 09.03.2023

BMG stellt Digitalisierungsstrategie vor

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat eine neue Digitalisierungsstrategie für das Gesundheitswesen vorgelegt. Damit sollen digitale Anwendungen wie die elektronische Patientenakte (ePA) vorangetrieben werden.

Grafik: BMG

Grafik: BMG

Wie Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach am Donnerstag erklärte, hänge Deutschland in punkto Digitalisierung „um Jahrzehnte zurück“. In drei neuen Etappenzielen soll der Rückstand nun aufgeholt werden.

Bis Ende 2024 sollen beispielsweise 80 Prozent der Deutschen eine elektronische Patientenakte erhalten – ein Projekt, das bereits vor 20 Jahren angestoßen worden war. Ein Jahr darauf sollen zumindest 80 Prozent der ePA-Nutzer, die in medikamentöser Behandlung sind, über eine digitale Medikationsübersicht verfügen. So könnten beispielsweise Wechselwirkungen verschiedener Medikamente vermieden werden – was auch im Pflegealltag eine Rolle spielen kann.

Forschung stärken

Die Umstellung auf eine digitale Sammlung und Dokumentation soll zudem der Forschung zugutekommen. Die Daten aus den ePAs sollen elektronisch miteinander verknüpft und anonymisiert ausgewertet werden können. Das BMG verspricht sich davon mehr Erkenntnisse und will bis Ende 2026 mindestens 300 Forschungsvorhaben mit Gesundheitsdaten realisieren – die dritte Etappe der neuen Digitalisierungsstrategie.

Seit Jahresanfang gilt bereits die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU), die von den Arztpraxen direkt an die Krankenkassen übermittelt wird. Pflegedienste und Tagespflegeeinrichtungen müssen wie alle Arbeitgeber die Krankmeldungen für erkrankte Mitarbeiter seitdem aktiv bei der jeweiligen Krankenkasse abrufen (siehe auch AmPuls-Ausgabe von Dezember 2022).

Zwei Gesetze – und eines für die Pflege

Grundlage für die Digitalisierungsstrategie bilden zwei Gesetze: das Digitalgesetz, das beispielsweise eine Opt-Out-Variante für die ePA vorgibt, bei der Patienten der digitalen Dokumentation ausdrücklich widersprechen müssen, wenn sie sie nicht nutzen wollen, und das Gesundheitsdatennutzungsgesetz, das sich mit der wissenschaftlichen Nutzung der ePA-Daten beschäftigt. Beide Gesetze sollen in den kommenden Wochen vorgestellt werden, so Lauterbach.

Die Digitalisierung sei auch für die Pflege wichtig, so der Minister, jedoch eher langfristig. Für kurzfristige Verbesserungen will das BMG das neue Pflegegesetz (PUEG) auf den Weg bringen, das eine Beitragsanhebung und Staffelung nach Kinderzahl vorsieht. Aus seiner Sicht sei die Dynamisierung der Leistungen in der Pflegeversicherung der wichtigste Beitrag zur Lösung der derzeitigen Probleme, erklärte Lauterbach. Höheres Pflegegeld, mehr Sachleistungen, bessere Zuschläge für stationär untergebrachte Pflegebedürftige und ein Entlastungsbudget bildeten den Wert der Reform.

LfK-Mitglieder lesen mehr zu den Inhalten des Referentenentwurfs zum PUEG in der März-Ausgabe der AmPuls, die Mitte März erscheint.