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Pflege | 02.04.2020

BMG veröffentlicht Verfahren für Aufbereitung von Schutzmasken

Angesichts der weiteren Knappheit von medizinischer Schutzausrüstung haben das Bundesgesundheits- und das Bundesarbeitsministerium nun ein neuartiges Wiederverwendungsverfahren für Atemschutzmasken mit und ohne Filterfunktion empfohlen.

Das Verfahren wurde zusammen mit der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (baua) auf Grundlage der aktuellen Empfehlungen des Robert Koch-Instituts (RKI) erarbeitet.

Künftig können demnach Pflegeeinrichtungen und andere medizinische Institutionen medizinische Mund-Nasen-Schutzmasken (MNS) sowie FFP2- und FFP3-Masken bis zu dreimal wiederaufbereiten und wiederverwenden. Dazu sind besondere Sicherheitsauflagen einzuhalten. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) veröffentlichten gestern entsprechende Anweisungen (PDF-Datei).

So ist es für MNS, der zum Schutz von anderen in Pflegeeinrichtungen getragen wird, möglich, ihn wiederzuverwenden. Voraussetzung ist ein personalisierter Einsatz und eine Dekontamination bei 65 bis 70 Grad. Sollte ein spezieller Trockenschrank, wie er oft in Krankenhäusern und stationären Einrichtungen verwendet wird, nicht vorhanden sein, reicht dazu oft auch ein Backofen.

FFP2- und FFP3-Masken, die medizinisches Personal im Umgang mit Erkrankten schützen, können ebenfalls personalisiert und dekontaminiert werden. Dabei sind laut der Empfehlungen unterschiedliche Siegel und Produktionsländer zu beachten.

Die Maßnahmen gelten für maximal sechs Monate, in denen die nationale Produktion von Schutzmaterialien an den Bedarf angepasst und zusätzliche Beschaffungsmöglichkeiten gefunden werden sollen.