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Politik | 23.11.2018

Bundesrat billigt Pflegepersonal-Stärkungsgesetz - Inkrafttreten zum 1. Januar 2019

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am Freitag das neue Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG) gebilligt. Es kann somit wie geplant zum 1. Januar 2019 in Kraft treten.

Foto: Bundesrat

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Der Bundestag hatte bei der Verabschiedung des Gesetzes am 9. November noch zahlreiche Änderungen vorgenommen, die vom Bundesrat zum großen Teil gebilligt wurden. Der Bundesrat forderte die Regierung allerdings auf, für Klarheit in Bezug auf bestehende Abrechnungsschwierigkeiten bei der Verlegung von Schlaganfallpatienten zu sorgen.

Das als „Sofortprogramm Pflege“ bezeichnete PpSG richtet sich hauptsächlich an die stationäre Pflege und soll dort durch eine neue Finanzierungsregelung für mehr Stellen sorgen. Für die ambulante Pflege hatte der Bundesrat in seiner Stellungnahme von September gefordert, die Verbesserung der Vergütung für ambulante Pflegedienste bei längeren Wegezeiten nicht auf unterversorgte ländliche Gebiete zu beschränken. Auch dem hatte der Bundestag entsprochen.

Zudem hatte er im Rahmen seiner Beratungen Anfang November „auf den letzten Drücker“ die Regelung aufgenommen, wonach bei Vergütungsverhandlungen für die häusliche Krankenpflege tarifähnliche Vergütungen im Pflegedienst als wirtschaftlich anzuerkennen sind.