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Politik | 16.09.2022

Bundesrat: Covid-19-Schutzgesetz beschlossen

Der Bundesrat hat heute dem Gesetz zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung vor Covid-19 zugestimmt. Das Gesetz sieht zahlreiche Neuregelungen und Änderungen im Infektionsschutzgesetz und vielen anderen Gesetzen vor. Vorrangiges Ziel der Regelungen ist die Verbesserung des Schutzes vulnerabler Gruppen vor einer Corona-Infektion im Herbst und Winter.

Im Kern geht es um die Pflicht zum Tragen von FFP2-Masken, verpflichtende Corona-Tests in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen sowie weitere Infektionsschutzmaßnahmen, die unter anderem auch die Tagespflegeeinrichtungen betreffen. Die Länder können vom 1. Oktober 2022 bis zum 7. April 2023 je nach Infektionslage weitere Schutzvorkehrungen eigenständig anordnen.

Auch wenn im Vorfeld über die Aussetzung der im Infektionsschutzgesetz geregelten einrichtungsbezogenen Impfpflicht gesprochen wurde, sieht das heute im Bundesrat beschlossene Gesetz keine Aussetzung dieser Impfpflicht für dieses Jahr vor. Sie ist damit auch weiterhin bis zum Jahresende befristet. 

Ausführliche Informationen zu den neuen Regelungen erhalten LfK-Mitglieder mit einer Sonderausgabe des Newsletters LfK-Aktuell, die kommende Woche erscheint.