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Pflege | 23.12.2016

Bundesregierung stellt neuen Pflegebericht vor

Das Bundeskabinett hat Mitte Dezember den „Sechsten Bericht der Bundesregierung über die Entwicklung der Pflegeversicherung und den Stand der pflegerischen Versorgung“ beschlossen. Er liefert einen umfassenden und aktuellen Überblick über die Situation der Pflegeversicherung in Deutschland zwischen 2011 und 2015.

Das Bundesgesundheitsministerium zeigte sich zufrieden mit den Veränderungen, die in dem betrachteten Zeitraum für pflegebedürftige Menschen erreicht wurden. Sowohl durch das Pflege-Neuausrichtungsgesetz (PNG) als auch durch das Erste Pflegestärkungsgesetz (PSG I) seien die Leistungen deutlich ausgebaut worden. Gerade im Hinblick auf Betreuung seien Fortschritte zu verzeichnen.

Der Bericht hebt unter anderem folgende Daten und Erfolge hervor:

  • Die Zahl der Leistungsempfänger in der Pflegeversicherung stieg zwischen 2011 und 2015 um 17 Prozent auf 2,7 Millionen Menschen.
  • Die Ausgaben der Pflegeversicherung nahmen im gleichen Zeitraum von rund 20,9 auf rund 26,6 Milliarden Euro zu.
  • Zwischen 2003 und 2013 erhöhte sich die Zahl der in der Altenpflege Beschäftigten um etwa 40 Prozent auf rund eine Million.
  • Die Zahl der Auszubildenden nahm im Berichtszeitraum von 2011 bis 2015 um rund 31 Prozent zu und lag im Schuljahr 2015 / 2016 bei einem Höchststand von 68.000.
  • Der Anteil der Bezieher von Hilfe zur Pflege an allen Pflegebedürftigen liegt seit Jahren konstant bei etwa 13 Prozent und war zuletzt sogar leicht rückläufig.
  • Die mit dem PSG I eingeführten Leistungsausweitungen bei den wohnumfeldverbessernden Maßnahmen haben dafür gesorgt, dass sich die Ausgaben in diesem Bereich zwischen 2011 und 2015 fast verdreifachten (2015: fast 305 Millionen Euro).
  • Die Anträge auf Leistungen der Pflegeversicherung werden schneller bearbeitet. Nur bei knapp einem Prozent der Erstanträge erfolgte die Begutachtung im Jahr 2015 nicht innerhalb von fünf Wochen. Im Jahr 2011 war dies noch bei 28 Prozent der Fall.

Das Bundesgesundheitsministerium ist verpflichtet, den Pflegebericht regelmäßig vorzulegen. Bis 2011 sah das Gesetz einen Drei-Jahres-Turnus vor, seit 2011 beträgt der Abstand vier Jahre. Gemäß § 10 SGB XI hat die Bundesregierung den gesetzgebenden Körperschaften des Bundes ab 2016 im Abstand von vier Jahren über die Entwicklung der Pflegeversicherung und den Stand der pflegerischen Versorgung in der Bundesrepublik Deutschland zu berichten.