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Politik | 08.11.2019

Bundestag beschließt Gesetz zur finanziellen Entlastung pflegender Angehöriger

Kinder pflegebedürftiger Eltern, deren Bruttojahreseinkommen unter 100.000 Euro liegt, müssen bald keine stationäre Unterbringung ihrer Eltern mehr finanzieren. Ein entsprechendes Gesetz verabschiedete der Bundestag am heutigen Freitag.

Foto: Deutscher Bundestag / Thomas Truschel / Photothek.net

Foto: Deutscher Bundestag / Thomas Truschel / Photothek.net

Das so genannte „Angehörigen-Entlastungsgesetz“ sieht vor, dass Kinder von Pflegebedürftigen, die in einer stationären Einrichtung untergebracht sind, erst ab einem jährlichen Bruttoeinkommen von mehr als 100.000 Euro zu Unterhaltszahlungen verpflichtet sind. In allen anderen Fällen greift die Hilfe zur Pflege nach dem Zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII).

Den Gesetzentwurf hatte das Bundesarbeitsministerium im August beschlossen. Für den geänderten Gesetzentwurf stimmte bereits am Mittwoch der Ausschuss für Arbeit und Soziales. Heute erfolgte die Abstimmung im Bundestag.

Das Gesetz soll auch umgekehrt für Eltern pflegebedürftiger Kinder gelten, die Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII erhalten. Die Unionsfraktion im Sozialausschuss hatte zudem betont, dass das Gesetz auch bei ambulanter Pflege greife.

Neben den Regelungen zum Unterhalt enthält der Gesetzentwurf eine Reihe weiterer Vorgaben, beispielsweise zur besseren Teilhabe von Menschen mit Behinderungen.