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Politik | 16.11.2015

Bundestag beschließt Pflegereform

Der Bundestag hat am Freitag das Pflegestärkungsgesetz II verabschiedet. Es tritt damit am 1. Januar 2016 in Kraft. Eine Zustimmung des Bundesrats ist dabei nicht nötig.

Zum Jahresanfang greifen damit vor allem Verbesserungen bei der Pflegeberatung sowie der Versorgung von Pflegebedürftigen in stationären Einrichtungen. Auch der so genannte Pflege-TÜV soll überarbeitet und die Überleitung vom Krankenhaus in die häusliche Pflege vereinfacht verbessert werden.

Kernstück des Gesetzes ist jedoch die Neufassung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs, die ab 2017 greifen soll. Dieser umfasst künftig neben körperlichen Einschränkungen auch geistige. Dazu wird ein entsprechend angepasstes Begutachtungsverfahren entwickelt.

Statt in eine von drei (erweitert: vier) Pflegestufen werden die Pflegebedürftigen dann einem von fünf Pflegegraden zugewiesen. Dabei sollen diejenigen, die bereits eine Pflegestufe erhalten haben, auf keinen Fall schlechter gestellt werden.

Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung wird ab Januar 2017 um 0,2 Prozentpunkte angehoben, um die neuen Leistungen zu finanzieren. Er beträgt dann 2,55 Prozent, Kinderlose zahlen 2,8 Prozent. Das Bundesgesundheitsministerium schätzt die Mehrausgaben für Geld- und Sachleistungen im ambulanten Bereich auf rund 1,59 Milliarden Euro.