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Politik | 20.05.2022

Bundestag: Keine Verschiebung der Tarifpflicht und neuer Pflegebonus

Präzisierung der Regelungen, aber keine Verschiebung der geplanten Einführung: Der Bundestag hat mit dem so genannten Pflegebonusgesetz gestern geringfügige Änderungen zur Tarifpflicht in der Pflege verabschiedet. Auch die Auszahlung eines Pflegebonus wurde mit dem Gesetz im Bundestag beschlossen.

Der Bundestag hat somit einer Reihe von Konkretisierungen der Regelungen zum Tarif in der Pflege zugestimmt. Anders als vielfach gefordert wurde dabei keine Übergangsregelung oder Verschiebung des Starttermins für die Eiführung der tariflichen Entlohnung in der Pflege beschlossen. Die Änderungen sind im so genannten Pflegebonusgesetz enthalten. LfK-Mitglieder lesen einen ausführlichen Bericht über die Neuerungen in der Juni-Ausgabe des Mitgliedermagazins AmPuls.

Neue Coronaprämie: Pflegekräfte erhalten bis zu 550 Euro

Mit dem Pflegebonusgesetz hat der Bundestag die Auszahlung einer neuen Coronaprämie beschlossen. Beschäftigte in der Pflege sollen demnach nach dem 30. Juni 2022 den so genannten Pflegebonus für besondere Leistungen und Belastungen in der Coronavirus-Pandemie erhalten. Dies gilt auch für Beschäftigte in Kliniken mit vielen beatmeten Corona-Patienten.

Was gilt für den Bereich der Pflege?

Die Prämie soll nach Arbeitszeit und Nähe zur Versorgung gestaffelt und steuer- sowie sozialabgabenfrei ausgezahlt werden. Den höchsten Bonus in Höhe von 550 Euro sollen Vollzeitbeschäftigte in der direkten Pflege und Betreuung erhalten. Auch andere Mitarbeiter haben einen Anspruch auf die Prämie: Haben Beschäftigte mindestens 25 Prozent ihrer Arbeitszeit pflegend, betreuend, tagesstrukturierend oder aktivierend tätig mit Pflegebedürftigen verbracht, bekommen sie einen Pflegebonus von bis zu 370 Euro. Neben diesen Zahlungen sind weitere Prämienstaffelungen vorgesehen. Von dem Pflegebonus sollen auch Auszubildende, Freiwilligendienstleistende und Leiharbeiter profitieren.

Wer bekommt den Pflegebonus?

Grundvoraussetzung für den Erhalt des neuen Pflegebonus ist eine Beschäftigung für mindestens drei Monate zwischen dem 1. November 2020 und dem 30. Juni 2022 in oder für eine zugelassene Pflegeeinrichtung. Auch müssen die Empfänger der Bonuszahlung am 30. Juni noch in der Pflege tätig sein.

Was gilt für die Auszahlung?

Der Bonus soll in der Alten- und Langzeitpflege spätestens bis Ende dieses Jahres ausgezahlt werden. Für die Refinanzierung der Prämie sind je 500 Millionen Euro für den Klinikbereich und für den Bereich der Pflegeeinrichtungen vorgesehen. Die Pflegeeinrichtungen sollen dafür eine Vorauszahlung durch die Pflegekassen erhalten, erst danach erfolgt die Auszahlung an die Beschäftigten. Über weitere Einzelheiten zu dem neuen Pflegebonus und dem Zeitpunkt der Auszahlung an die Beschäftigten wird der LfK in Kürze in seinen Medien berichten.