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Aktuelles | 01.08.2003

Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Die Altenpflegeumlage in NRW ist rechtmäßig!

In einer aktuellen Entscheidung vom 01. August 2003 hat das Bun-desverfassungsgericht nun entschieden, dass die unter anderem in Nordrhein-Westfalen von den ambulanten Pflegediensten seit Jahren zu zahlende Altenpflegeumlage rechtmäßig ist.

So heißt es in der Entscheidung:? (....) bei der Altenpflegeumlage handelt es sich um Sonderabgaben mit Finanzierungszweck, die die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen einer Sonderabgabe erfüllen. Die Altenpflegeumlagen entsprechen nicht nur dem Grunde, sondern auch der Höhe nach der besonderen Finanzierungsverantwortung der Gruppe der Abgabepflichtigen. Die Homogenität der Abgabepflichti-gen ergibt sich aus ihrer Rolle als Anbieter der Dienstleistung ?Altenpflege?.?

Seit 1997 werden ambulante und stationäre Einrichtungen der Alten-pflege in Nordrhein-Westfalen mit der Zahlung einer Altenpflegeumlage belastet, die der Finanzierung der Ausbildung von Altenpflegern und Altenpflegerinnen dient.

Die auf alle Pflegeeinrichtungen in NRW in den Jahren 1997 bis 2003 umgelegte Summe ist beträchtlich: 540.582.911 Euro !

Von Beginn an hatte der Landesverband freie ambulante Kranken-pflege NRW e.V. (LfK) seine Mitglieder in Musterklageverfahren gegen dies Sonderabgabe unterstützt. Diese Verfahren ruhten seitdem das Bundesverfassungsgericht mehrere Vorlagebeschlüsse zu diesem Sachverhalt zur Entscheidung vorliegen hatte.

Nun hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, allerdings leider mit negativen Ausgang für die Pflegedienste. Eine Rückzahlung der bereits gezahlten Umlagebeiträge für den Fall der Rechtswidrigkeit, auf die so mancher Pflegedienst gehofft hatte, bleibt aus.

?Ein herber Schlag für die ambulanten Pflegedienste in NRW?, so Christoph Treiß, Geschäftsführer des Landesverbandes freie ambulante Krankenpflege NRW. ?Vor dem Hintergrund der erfolgreichen Musterklagen des LfK für die Jahre 1995 und 1996 waren wir auch zuversichtlich hinsichtlich des Ausganges dieses Verfahrens. Jetzt gilt es mit den Landesverbänden der Pflegekassen in NRW zu verhandeln, wie diese Mehrbelastung der Pflegedienste in anstehenden Vergütungsverhandlungen ausgeglichen werden kann. Dies wird die Pflegebedürftigen zusätzlich belasten. Auch aus diesem Grunde bedauern wir die Entscheidung des Bundesverfassungsgericht sehr.?