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Aktuelles | 19.10.2020

Corona-Schnelltests: Details noch in Abklärung

Mit Antigen-Schnelltests sollen Pflegeeinrichtungen in Deutschland künftig Personal, Kunden, Besucher und Bewohner regelmäßig auf das Coronavirus testen können. Für die Umsetzung der entsprechenden Verordnung in Nordrhein-Westfalen müssen zunächst noch einige Fragen geklärt werden.

Seit dem 15. Oktober ist die Coronavirus-Testverordnung des Bundes in Kraft. Sie besagt, dass auch asymptomatische Personen einen Anspruch auf Testungen auf das Coronavirus haben. So sollen Pflegedienste und Tagespflegen eigenständig Testungen mit den so genannten PoC-Tests („Schnelltests“) durchführen können – sowohl bei Mitarbeitern und Kunden als auch bei Besuchern von Tagespflegeeinrichtungen.

Dafür muss beim Gesundheitsamt ein entsprechender Antrag auf Durchführung der Tests gestellt und zusätzlich ein betriebliches Testkonzept eingereicht werden.

Vor dem Hintergrund der steigenden Infektionszahlen können präventive Testungen dazu beitragen, die Ausbreitung des Virus einzudämmen. Unternehmen erhalten durch die Tests kurzfristig mehr Sicherheit für ihre Personalplanung.

Zu den Einzelheiten dieses Vorgehens sind derzeit noch wichtige Fragen zu klären, insbesondere hinsichtlich der Konzeptinhalte und der Vergütung. Der LfK arbeitet mit Hochdruck daran, diese Fragen auf Landesebene zu klären. Sobald alle Informationen zur Umsetzung der Teststrategie vorliegen, werden die Verbandsmitglieder umgehend informiert.