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Aktuelles | 04.08.2022

Corona-Sonderregelung zur telefonischen Krankschreibung greift wieder

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Möglichkeit zur telefonischen Krankschreibung bei leichter Atemwegserkrankung wieder freigegeben. Die Sonderregelung aufgrund der Coronavirus-Pandemie gilt befristet bis zum 30. November.

Die Regelung des G-BA war zu Beginn der Coronavirus-Pandemie eingeführt worden und hatte mit Unterbrechungen zuletzt bis Ende Mai Bestand. Da die Infektionszahlen anders als erwartet in diesem Sommer bislang nicht weiter sanken, hat der G-BA die Regelung nun wieder eingeführt.

Dadurch können Versicherte, die an leichten Atemwegserkrankungen leiden, telefonisch bis zu sieben Tage von ihrem Hausarzt krankgeschrieben werden. Der Arzt hat sich dabei durch eine eingehende telefonische Befragung persönlich vom Zustand des Patienten zu überzeugen. Wie zuvor kann die Krankschreibung bei Bedarf ebenfalls telefonisch um eine weitere Woche verlängert werden.

Die Regelung soll die Arztpraxen entlasten und das Infektionsrisiko insbesondere für ältere und chronisch kranke Menschen, die häufig einen Arzt aufsuchen müssen, senken. Gerade angesichts der erwarteten Erkältungs- und Grippesaison im Herbst sollten neue Infektionsketten möglichst vermieden werden, so der G-BA.

Das Gremium hatte 2020 auch Videosprechstunden als Regelleistung eingeführt. Diese seien jedoch noch nicht überall verfügbar, weshalb die telefonische Krankschreibung nochmals gebraucht werde.