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Aktuelles | 04.07.2022

Corona-Testungen: NRW-Muster für Eigenerklärungen

Seit Anfang des Monats sind PoC-Antigen-Tests auf SARS-CoV-2 für Bürger nur noch in bestimmten Fällen kostenfrei. Dafür müssen bestimmte Gründe vorliegen und nachgewiesen werden. Das NRW-Gesundheitsministerium hat in Absprache mit dem Bundesgesundheitsministerium nun ein Nachweis-Muster veröffentlicht.

Nur unter bestimmten Umständen sind die so genannten Bürgertests an den offiziellen Teststellen seit dem 1. Juli noch kostenfrei zu haben. Zu den Ausnahmen zählt beispielsweise das Freitesten nach einer Infektion. Aber auch Besucher und Behandelte oder Bewohner in der ambulanten Pflege oder einer stationären Einrichtung haben Anspruch auf einen kostenlosen PoC-Antigen-Test (siehe auch Juni-Ausgabe des Newsletters LfK-Aktuell). In manchen Fällen kosten die Tests seit Monatsanfang drei Euro, beispielsweise bei einer roten Anzeige der Corona-Warn-App – oder sogar noch mehr, wenn keine der in der aktuellen Coronavirus-Testverordnung (TestV) angegebenen Gründe für einen Test vorgelegt werden.

Den Anspruch können die betroffenen Personen laut Aussage des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) gegenüber den Teststellen auch per Eigenerklärung geltend machen. Das nordrhein-westfälische Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) hat nun eine Mustererklärung entwickelt, die Testpersonen ausfüllen und in der Teststelle vorlegen können. Alternativ können die Teststellen in Nordrhein-Westfalen diese Formulare zur Verfügung stellen.

Bei dem Formular handelt sich laut MAGS ausdrücklich um eine Handlungshilfe und nicht um ein offizielles Dokument, das Teststellen akzeptieren oder verwenden müssen.

Das Formular steht als PDF-Datei auf der Internetseite des MAGS zum Herunterladen zur Verfügung. Darin wird auch aufgeführt, wann die bundesweit eingeführte Gebühr von drei Euro pro Test erforderlich ist.

Testregelungen in der Pflege bleiben

Darüber hinaus gilt weiterhin eine Testpflicht der Pflegeeinrichtungen für ihre Beschäftigten sowie die Verpflichtung von Pflege-Wohngemeinschaften und Heimen, wenigstens zwei Stunden täglich ein Testangebot für Besucher vorzuhalten (siehe auch Übersicht im LfK-Downloadbereich).