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Service | 27.01.2022

Coronabedingte Ausnahmeregelungen gelten wieder

LfK-Mitglieder können ab sofort coronabedingte Erleichterungen beim Personaleinsatz und in anderen Bereichen wieder in Anspruch nehmen. Darauf haben sich die Leistungserbringerverbände mit den Kranken- und Pflegekassen auf Landesebene angesichts der Omikron-Welle geeinigt.

Die Erleichterungen betreffen beispielsweise den Einsatz der „sonstig geeigneten Kräfte“ für Behandlungspflegen der Leistungsgruppen 1 und 2. Hier können ab sofort wieder Mitarbeiter eingesetzt werden, die diese Leistungen aufgrund der vertraglichen Vereinbarungen eigentlich nicht erbringen dürften.

Auch die Ausnahmeregelungen für die Unterschrift auf dem Leistungsnachweis und die telefonische Durchführung von Beratungs- und Betreuungsangeboten gelten nun wieder. Dazu kommen Erleichterungen im Hinblick auf die Fristen beim Einreichen von Verordnungen. Eine vollständige Liste der Vereinbarungen ist im LfK-Downloadbereich abrufbar.

Ausführliche Informationen dazu lesen LfK-Mitglieder zudem in einer Sonderausgabe des Newsletters LfK-Aktuell, die heute versendet wurde, sowie in der LfK-App.