Aktuelles | 04.03.2020
Coronavirus: Landschaftsverbände in NRW entschädigen bei angeordneter Quarantäne
Unternehmen in Nordrhein-Westfalen können eine Entschädigung beantragen, wenn Mitarbeiter durch das zuständige Gesundheitsamt aufgrund der Ausbreitung der Coronavirus-Infektionen unter Quarantäne gestellt wurden und der Lohn weiter gezahlt wird. Die Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe haben jetzt Informationen darüber veröffentlicht.
Die Gesundheitsbehörden in NRW können zur Eindämmung der Infektionen mit dem neuartigen Coronavirus Personen unter Quarantäne stellen. Ist ein Betrieb davon betroffen, kann er auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes bei den Landschaftsverbänden Rheinland und Westfalen-Lippe eine Entschädigung für den weitergezahlten Arbeitnehmerlohn beantragen. Dies ist jedoch nur dann möglich, wenn die Quarantäne durch die zuständigen Gesundheitsämter angeordnet wurde. Die Landschaftsverbände haben auch Service-Telefonnummern für betroffene Unternehmen eingerichtet.
Das NRW-Gesundheitsministerium schaltete zudem heute eine neue Internetseite mit Hinweisen und Links zum Coronavirus frei. Neben Informationen zur Vorbeugung und zum Umgang mit der Krankheit findet sich hier auch eine Übersicht der Unterstützungsmöglichkeiten für Unternehmen und Arbeitgeber, die von den Folgen der Coronavirus-Infektionen betroffen sind.
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