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Aktuelles | 24.03.2005

Das Bundessozialgericht entscheidet über Zeitpunkt für die Beurteilung der Pflegebedürftigkeit.

In einer Grundsatzentscheidung hat das Bundessozialgericht (BSG) am 17.03.05, Az.: B 3 P 2/04 R, über den maßgeblichen Zeitpunkt für die Beurteilung der Pflegebedürftigkeit entschieden. Zu klären hatten die Richter die Frage, ob eine Höherstufung in der Pflegestufe zu unterbleiben hat, wenn sich während des Verwaltungs- oder anschließenden Gerichtsverfahrens herausstellt, dass der höhere Pflegebedarf nur für einen Zeitraum unter sechs Monaten bestanden hat.

Die Richter des BSG bestätigten die Auffassung der Richter des Landessozialgerichtes, wonach es für die Beurteilung ob Pflegebedürftigkeit oder eine höhere Stufe der Pflegebedürftigkeit von voraussichtlich mindestens sechs Monaten vorliegt, auf die Sichtweise zum Zeitpunkt der Antragstellung ankommt. Die Richter stellten klar, dass eine Beurteilung auf den Zeitpunkt des Abschlusses des Verwaltungsverfahrens schon deswegen nicht in Betracht käme, weil der Versicherte hier allein durch die Dauer des Verfahrens einen Rechtsnachteil erleiden könnte, den er bei einer zügigen Entscheidung nicht gehabt hätte.

Bei einer Änderung der Verhältnisse durch plötzliche Verringerung des Pflegebedarfs hätte dann zwar die Möglichkeit bestanden, die Leistung zu entziehen bzw. herabzusetzen, dies aber nur mit Wirkung für die Zukunft.

Wir begrüßen diese Entscheidung ausdrücklich, denn in der Vergangenheit gab es doch einige Fälle, in denen einzelne Kassen eine Entscheidung über den Antrag zur Einstufung in eine Pflegestufe bzw. Höherstufung mit der Begründung hinauszögerten, dass eine Entscheidung zur Zeit nicht getroffen werden könne, weil nicht erkennbar sei, dass der Antragsteller die voraussichtliche Dauer von 6 Monaten erreichen werde. Die Versicherten wussten damit über einen langen Zeitraum hinweg nicht, ob die Kasse nun die abgerufenen Leistungen des Pflegedienstes bezahlen würden oder nicht.

Mit der Entscheidung dürfte dieser Praxis der Kassen ein Riegel vorgeschoben sein, so Anke Willers-Kaul, stellvertretende Geschäftsführerin des LfK.