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Aktuelles | 28.07.2010

Deutsche BKK rudert zurück: Patientenunterlagen bleiben im Pflegedienst

Die Deutsche BKK hat auf die Kritik von LfK und vielen Mitgliedsbetrieben reagiert. In einem Informationsschreiben an die betroffenen Pflegedienste nimmt die Kasse ihre Forderungen zurück, Patientenunterlagen zur Genehmigung von Verordnungen von den Pflegediensten zu erhalten. Die entsprechenden Textstellen in ihrem Schreiben an die Dienste bezeichnet die Kasse als fehlerhaft und entschuldigt sich für die entstandenen Irritationen.

Schon nach den ersten Informationen der Mitglieder hatte der LfK Kontakt zu der Deutschen BKK aufgenommen und auf die Rechtswidrigkeit der Forderungen hingewiesen.

In einem Schreiben an die Pflegedienste hatte die Kasse die Unternehmen informiert, dass sie zukünftig die Leistungen der häuslichen Krankenpflege ihrer Versicherten überprüfen wolle. Dazu sollten die Patienten von professionellen Pflegefachkräften mit verwaltungstechnischem Hintergrundwissen zu Hause besucht werden. Außerdem wurden die Pflegedienste aufgefordert, der Deutschen BKK Patientenunterlagen, wie zum Beispiel Wunddokumentationen oder Medikamentenpläne, zu übersenden.

Diese Textstellen seien aufgrund der "Verwendung falscher Textbausteine" entstanden und seien in Teilen fehlerhaft, heißt es jetzt in der Richtigstellung der Kasse. Ihr Informationsschreiben nimmt die Kasse inhaltlich vollständig zurück.