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Politik | 02.07.2021

Digitalisierungs-Förderung verlängert

Das Förderprogramm zur Digitalisierung in der Pflege wird bis Ende 2023 verlängert. Das entsprechende „Gesetz zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege“ (DVPMG) trat im Juni in Kraft.

Das DVPMG sieht vor, dass Pflegeeinrichtungen noch bis zum 31. Dezember 2023 von der Förderung profitieren können.

Das Förderprogramm war 2019 als Teil des Pflegepersonal-Stärkungsgesetzes (PpSG) eingeführt worden. Ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen haben demnach die Möglichkeit, nach § 8 Absatz 8 SGB XI für die Anschaffung von digitaler und technischer Ausrüstung sowie damit einhergehende Kosten einen einmaligen Zuschuss von bis zu vierzig Prozent der Gesamtsumme zu erhalten. Der Förder-Höchstbetrag ist dabei auf 12.000 Euro begrenzt.

Um Fördergelder über diesen Topf zu erhalten, muss die geplante Anschaffung bzw. die Maßnahme der Entlastung der Pflegekräfte dienen und dazu führen, dass mehr Zeit für die Pflege „am Bett“ des Pflegebedürftigen besteht. Der Zuschuss kann auch auf mehrere Maßnahmen verteilt werden.