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Aktuelles | 05.10.2004

Dokumentationen: Bundesknappschaft schreibt wieder

Ein altbekanntes Problem in neuer Gestalt: Einige Mitgliedsbetriebe haben den LfK darauf hingewiesen, dass der Sozialmedizinische Dienst (SMD) der Bundesknappschaft nun auch die Patienten mit dem Hinweis anschreibt, Pflegedokumentationen zur Abrechnungsüberprüfung des Pflegedienstes einsehen zu wollen.

Zusammenfassend lässt sich deshalb festhalten: Die Bundesknappschaft versucht über drei Wege Einsicht in die Dokumentationen zu erhalten.

1. werden Pflegedienste von der Kasse,

2. werden Pflegedienste vom SMD und

3. werden Patienten vom SMD angeschrieben.

Bezüglich der aktuellen Problematik (hier Punkt 3) möchten wir an dieser Stelle darauf hinweisen, dass nach unserer Auffassung der Patient keine Verpflichtung hat dem SMD zur Abrechnungsüberprüfung des Pflegedienstes Einsicht in seine Dokumentationen zu gewähren.

Die Thematik ist insgesamt nicht neu. Immer wieder versucht insbesondere die Bundesknappschaft Pflegedokumentationen zwecks Abrechnungsüberprüfung einzusehen. Im Rahmen einer anhängigen Klage wird hier vielleicht in Zukunft Klarheit geschaffen werden.