Einzelverträge: Neue Vergütungsverhandlungen mit den BKKen Rhein Ruhr
Gute Nachrichten für Mitglieder des LfK, die einen Einzelvertrag gemäß §§ 132, 132 a SGB V mit den BKKen Rhein-Ruhr eingegangen sind. Sollten Sie eine Kündigung Ihrer Vergütungsvereinbarung anstreben, raten wir Ihnen, im Vorfeld mit Wolfgang Cohrs, Telefon: 0203/55 15 11, Vorsitzender des Kreisverbandes Duisburg Kontakt aufzunehmen. Herr Cohrs führte bereits zum 01. Juli 03 für die Mitglieder in seinem Bereich erfolgreiche Verhandlungen mit neuen Regelungen und hilft Ihnen gerne weiter.