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Aktuelles | 12.08.2020

Elektromobilität: Umweltbonus wird bis Ende 2021 zur „Innovationsprämie“

Wer ein Elektroauto erwerben will, erhält Zuschüsse durch den Bund – den so genannten „Umweltbonus“. Dieser wurde nun für einen begrenzten Zeitraum angehoben. Die entsprechende Förderrichtlinie wurde durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) geändert.

Die Richtlinie besagt nun: Der Bund verdoppelt für den Zeitraum vom 8. Juli 2020 bis zum 31. Dezember 2021 den Bundesanteil am Umweltbonus. Diese „Innovationsprämie“, die in Corona-Zeiten Käufer locken will, gilt in verschiedenen Höhen.

Reine Elektrofahrzeuge mit einem Nettolistenpreis von maximal 40.000 Euro, die nach dem 3. Juni 2020 erstmalig zugelassen wurden und auf der Liste der förderfähigen Fahrzeuge aufgeführt sind, erhalten neben dem Herstelleranteil von 3.000 Euro nun für den oben genannten Zeitraum einen Bundesanteil von bis zu 6.000 Euro. Die gesamte Förderung für Batterieelektro- oder Brennstoffzellenfahrzeuge beträgt für diesen Zeitraum somit bis zu 9.000 Euro.

Nähere Informationen sind beim BAFA erhältlich. Wer sich für die Anschaffung von Elektrofahrzeugen für sein Unternehmen interessiert, findet im LfK-Downloadbereich zudem einen LfK-Leitfaden zum Thema.