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Aktuelles | 17.11.2010

Entlastung für Arbeitgeber: Keine Insolvenzgeld-Umlage für 2011

Deutsche Unternehmen können sich auf eine positive Nachricht aus dem Bundesarbeitsministerium freuen: Für das kommende Jahr wird voraussichtlich keine Insolvenzgeld-Umlage erhoben.

Dies geht aus dem Entwurf der "Verordnung zur Festsetzung des Umlagesatzes für das Insolvenzgeld für das Kalenderjahr 2011" hervor. Demnach wird der Umlagesatz von 0,41 Prozent auf 0,0 Prozent des rentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmerentgelts sinken. Grund für die positive Entscheidung ist die unerwartet günstige wirtschaftliche Entwicklung in diesem Jahr und eine relativ starke Anhebung des Umlagesatzes aufgrund der Weltwirtschaftskrise im Jahr 2009.

Die Insolvenzgeldumlage, auch "Umlage U3" genannt, tragen alle Arbeitgeber bis auf wenige Ausnahmen, wie zum Beispiel Privathaushalte oder Körperschaften des öffentlichen Rechts. Die Umlage dient dazu, das Insolvenzgeld, das Arbeitnehmer im Falle der Insolvenz des Arbeitsgebers erhalten, zu finanzieren. Der Verordnung muss der Bundesrat noch zustimmen.