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Aktuelles | 16.11.2006

EU-Dienstleistungsrichtlinie endgültig verabschiedet: Pflege ausgenommen

Gute Nachrichten aus Straßburg: Die vom LfK scharf kritisierte und ursprünglich geplante Öffnung des Pflegemarkts für ausländische Konkurrenz konnte verhindert werden. In zweiter und letzter Lesung haben gestern die EU-Abgeordneten die Dienstleistungsrichtlinie in ihrer entschärften Fassung endgültig verabschiedet. Das Parlament folgte somit dem Gemeinsamen Standpunkt des Rates der Europäischen Union vom 17. Juli 2006.

Demnach wurden die Gesundheits- und Sozialdienstleistungen, unter anderem auch Pflegedienstleistungen, von vorneherein aus dem Anwendungsbereich ausgeklammert. Mit dem positiven Votum des EU-Parlaments wurde ebenfalls endgültig vom so genannten Herkunftslandprinzip Abschied genommen. Wie auch der LfK gefordert hatte, sollen in der EU künftig die Bestimmungen des Landes gelten, in dem die Dienstleistung erbracht wird.

So kann beispielsweise Deutschland seine Bestimmungen über Beschäftigungsbedingungen, einschließlich derjenigen in Tarifverträgen, anwenden.

Die EU-Mitgliedsstaaten müssen die nun verabschiedete Richtlinie innerhalb von drei Jahren in nationales Recht umsetzen.