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Aktuelles | 31.05.2006

EU-Dienstleistungsrichtlinie: Pflegedienstleistungen aus dem Anwendungsbereich gestrichen

Ambulante Pflegedienste können aufatmen: Die befürchtete Öffnung der Märkte für ausländische Konkurrenz im Bereich der Pflege ist vorerst vom Tisch. Pflegedienstleistungen werden aus dem Anwendungsbereich der EU-Dienstleistungsrichtlinie gestrichen, bestätigte Rainer Rudolph, stellvertretender Pressesprecher der Ständigen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei der Europäischen Union, dem LfK gegenüber.

 

Auf diese Einschränkung haben sich die Wirtschaftsminister der EU-Staaten nach langen Verhandlungen am 29. Mai in Brüssel geeinigt. Ausgenommen werden jedoch nur jene Pflegedienstleistungen, so Rudolph, die von den Kassen übernommen werden. Dienstleistungen hingegen wie beispielsweise "Essen auf Rädern", die von privaten Unternehmen angeboten werden und von den gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen nicht bezahlt werden, werden weiterhin von der EU-Regelung erfasst.

Mehr über die Einzelheiten der aktuellen Entscheidung lesen LfK-Mitglieder in der kommenden Ausgabe der Zeitschrift "AmPuls".