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Aktuelles | 04.11.2008

Exklusiv für LfK-Unternehmer: Die Dialogveranstaltung am 12. November 2008

<b>Unsere Themen: - Der "wasserdichte" Arbeitsvertrag - und - Personalkosten senken - </b> Arbeitsverträge, Mitarbeitermotivation und Personalkosten sind drei Themen, die mit zu den wichtigsten Aufgaben eines jeden Unternehmens gehören. Wie Sie rechtssichere Arbeitsverträge formulieren, Ihre Mitarbeiter motivieren und dabei auch noch Personalkosten sparen, erfahren Sie in unserem neuen Unternehmer-Dialog am 12. November 2008 in Dortmund. <b>Nur noch acht Tage bis zum Ende der Anmeldefrist!</b>

 

Teil 1: Rechtssichere Klauseln in neuen Arbeitsverträgen

Wie ein Rechtsstreit vor einem Arbeitsgericht für den Arbeitgeber ausgeht, hängt häufig davon ab, ob der Arbeitsvertrag rechtssichere Regelungen enthält. Aufgrund der sich ständig ändernden Rechtsprechung wurden bis heute durch die Arbeitsgerichte zahlreiche Klauseln in Arbeitsverträgen für unwirksam erklärt, weil sie häufig aus Sicht der Richter den Arbeitnehmer einseitig belasten. Passiert dies in einem Ihrer Arbeitsgerichtsverfahren, können Sie sich dann nicht mehr auf diese Regelung im Vertrag berufen. Im schlimmsten Fall verlieren Sie somit den Rechtsstreit.

Wichtig für Sie als Arbeitgeber ist deshalb, daran zu denken, die Arbeitsverträge für Ihre neuen Mitarbeiter immer wieder an den aktuellen Stand der Rechtsprechung anzupassen. Auch der LfK-Musterarbeitsvertrag wird immer wieder aktualisiert.

In der Dialogveranstaltung am 12. November erfahren Sie im ersten, arbeitsrechtlichen Teil, welche Regelungen zu Themen, wie zum Beispiel Weihnachtsgeld, Mitarbeiterhaftung, Rückzahlungsansprüche für Weiterbildungskosten, Dienstwagen oder auch zur Probezeit, Sie rechtssicher vereinbaren können.

Teil 2: Steuerfreie Zuwendungen und Mitarbeitermotivation

In Ihrem Pflegedienst bilden die Personalkosten eine erhebliche Aufwandsposition. Einsparungen lassen sich in diesem Bereich zum Beispiel durch eine Reduzierung von Lohnsteuern und Sozialversicherungsbeiträgen erreichen. Dies ist insbesondere durch die Nutzung der Möglichkeiten im Bereich der betrieblichen Altersvorsorge sowie einer effektiven Planung der so genannten geldwerten Vorteile und Sachbezüge möglich. So können Teile des Arbeitslohns steuer- bzw. sozialversicherungsfrei gezahlt oder pauschal mit 15 bis 30 Prozent versteuert werden.

Wie Sie Ihre Mitarbeiter mit Zuwendungen motivieren können und dabei noch Steuern sparen, zeigen wir Ihnen im zweiten Teil dieser Dialogveranstaltung.

Nach den ausführlichen Vorträgen bleibt genügend Zeit für Diskussion. Die LfK-Vorstandsmitglieder Wolfgang Cohrs, Lothar Flick und Uwe Dahlhaus sowie Justiziarin und stellvertretende Geschäftsführerin des LfK Anke Willers-Kaul stehen Ihnen zusammen mit den Referenten als Diskussionspartner zur Verfügung.

Unsere Experten:

- Rechtsanwalt Klemens Erhard ist Fachanwalt für Arbeitsrecht der Kanzlei Erhard & Maas in Schwelm.

- Steuerberater Olaf T.-M. Gebauer ist Geschäftsführer der ADMEDIO Steuerberatungsgesellschaft mbH in Dortmund.

- Steuerberater Ralf Niewald ist Geschäftsführer der ADVISA Steuerberatungsgesellschaft mbH in Bottrop.

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LfK-Unternehmerdialog

- Der "wasserdichte" Arbeitsvertrag

- Personalkosten senken

12. November 2008, 13:30 - 17:00 Uhr

Best Western Parkhotel &

Kongresszentrum Westfalenhallen

Strobelallee 41, 44139 Dortmund

Anmeldung: 0221/8888 55 - 0

 

Die Teilnahme an der Veranstaltung am 12.11.2008 in Dortmund ist für LfK-Unternehmer kostenlos. Eine Anmeldung ist jedoch erforderlich, denn die Teilnehmerzahl ist begrenzt!