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Politik | 19.07.2021

Finanzhilfen für Flutopfer in NRW

Nach den schweren Überflutungen in vielen Teilen Nordrhein-Westfalens hat die Finanzverwaltung des Landes den Katastrophenerlass in Kraft gesetzt. Auch betroffene Pflegeunternehmen können damit steuerliche Hilfen in Anspruch nehmen.

NRW-Finanzminister Lutz Lienenkämper zufolge ermöglicht der Erlass schnelle und unbürokratische Hilfe in den Katastrophengebieten. So können Maßnahmen zum Wiederaufbau steuerlich abgeschrieben und Ausgaben für neue Kleidung und Hausrat als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden. Zudem sollen die Finanzämter im Land Betroffenen entgegenkommen, indem sie Steuern stunden und Vorauszahlungen für Betriebe oder Selbstständige herabsetzen.

Auch bei verlorengegangenen Buchführungsunterlagen und sonstigen Aufzeichnungen darf das Finanzamt steuerlich keine nachteiligen Folgerungen ziehen. Hier kommt es allerdings darauf an, dass der Verlust rechtzeitig dokumentiert wird und glaubhaft nachzuweisen ist.

Gleichzeitig sieht der Erlass vor, dass auch Unternehmen ihre Mitarbeiter in Notlagen unterstützen können. Die Grenze liegt hier grundsätzlich bei 600 Euro, kann aber bei besonderen Härtefällen – der Erlass geht hier von Hochwasserbetroffenen aus – angehoben werden. Außerdem besteht die Möglichkeit, dass Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern zinsfreie Darlehen gewähren.

Bund verspricht Unterstützung

Zusätzlich zu den Landeshilfen will auch der Bund Unterstützung für Flutopfer leisten. Finanzminister Olaf Scholz kündigte Soforthilfen an, Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier verlangte in einem Zeitungsinterview am Sonntag zudem bis zu 10.000 Euro als „Corona-Flutpauschale“ für doppelt betroffene Unternehmen.